Charta der Grundrechte der Europäischen Union

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, definiert.

Die Organe und Institutionen der Union sowie die Mitgliedsstaaten müssen diese Rechte achten und garantieren.

 

Inhalt der Charta

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Gesamtheit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie aller im Hoheitsgebiet der Union lebenden Personen zusammengefasst.

Diese Rechte sind in sechs große Kapitel unterteilt:

  • Würde des Menschen
  • Freiheiten
  • Gleichheit
  • Solidarität
  • Bürgerrechte
  • Justizielle Rechte.

Sie beruhen insbesondere auf den in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechten und Grundfreiheiten, den Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Sozialcharta des Europarates und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer sowie anderen internationalen Übereinkommen, denen die Europäische Union oder ihre Mitgliedsstaaten angehören.
 

Berücksichtigung der Charta in EFRE-Vorhaben

Hinweise dazu, wie die Charta im Zusammenhang mit EFRE-Vorhaben berücksichtigt werden kann, enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds ("ESI-Fonds").
 

Bei der Planung und Umsetzung von EFRE-Vorhaben ist die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2021/1060 eine Voraussetzung dafür, dass Mittel aus dem EFRE zur Verfügung gestellt werden. Alle aus dem EFRE finanzierten Vorhaben müssen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1057 unter Einhaltung der Charta der Grundrechte ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen.
 

Die EFRE-Verwaltungsbehörde verpflichtet die an der EFRE-Förderung des Freistaats Thüringen beteiligten Stellen und Begünstigten der Förderung zur Einhaltung der Charta in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich. Die Verpflichtung umfasst insbesondere die Wahrung der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 20 GRC), die Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC), die Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC), die Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC) sowie den Umweltschutz (Art. 37 GRC) und die Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 8 GRC) im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung als grundlegende Prinzipien und Rechte gemäß der Charta in allen Phasen und Bereichen der Programmumsetzung.

 

Beschwerden bei Nichteinhaltung der Charta

Sofern Sie sich im Zusammenhang mit der Umsetzung eines aus dem EFRE-geförderten Vorhabens in Ihren Grundrechten gemäß der Charta als verletzt ansehen, besitzen Sie die Möglichkeit der Beschwerde.

Bitte melden Sie ausschließlich Fälle von Grundrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit Förderungen aus dem EFRE-Programm Thüringen der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen. Die Hinweise werden vertraulich behandelt.

Bitte beschreiben Sie den Fall möglichst konkret und umfassend und benennen den Namen des EFRE-Vorhabens, an dem Sie teilgenommen haben.

Damit Ihrer Beschwerde umfassend nachgegangen werden kann, sollten Sie bei der Formulierung Ihrer Nachricht die folgenden Grundsätze beachten:

  • Beschreiben Sie bitte konkret und detailliert, wer, wann, was getan hat.
  • Schildern Sie bitte Ihre Beobachtungen und Erkenntnisse zu den Handlungen möglichst konkret, detailliert und umfassend.
  • Schildern Sie bitte Fakten und Daten und vermeiden Sie Mutmaßungen.

Je konkreter Ihr Beschwerdetext ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Verstöße im Zusammenhang mit der Charta der Grundrechte der EU im Rahmen des EFRE Thüringen der Förderperiode 2021 bis 2027 aufgedeckt werden.

Ihre Beschwerde richten Sie bitte schriftlich an:

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Referat 34 – Verwaltungsbehörde EFRE
Max-Reger-Str. 4-8
99096 Erfurt

oder per E-Mail an infoefre(at)tmwwdg.thueringen.de

 

Wichtiger Hinweis: Der Schutz der individuellen Menschenrechte in Deutschland obliegt grundsätzlich den Gerichten. Im deutschen Rechtssystem muss und kann grundsätzlich jeder die Verletzung seiner Rechte selbst gerichtlich geltend machen. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes garantiert dafür den Rechtsweg.

Das Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit einem möglichen Verstoß gegen die Charta der Grundrechte bei der Verwaltungsbehörde EFRE besteht unabhängig von einer möglichen Einreichung einer Klage durch die beschwerdeführende Person. Ein Klageverfahren kann i. d. R. nur die in ihren subjektiven Rechten verletzte beschwerdeführende Person veranlassen.

Des Weiteren erhalten Sie (je nach Art des Verstoßes) u. a. bei den folgenden Stellen themenbezogene Informationen und Fachwissen:

 

Allgemein zu den Grundrechten:

Weitere überregionale Stellen finden Sie auf der Informationsseite des Bundes-ESF.

 

Beauftragte der Thüringer Landesregierung:

 

Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Rahmen der Umsetzung EFRE-geförderter Vorhaben