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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz Harald Stauch
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz Harald Stauch

Harald Stauch, 1953 in Saalfeld geboren, ist seit dem 1. März 2006 Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird vom Landtag mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Harald Stauch ist Diplomingenieur und war von 1990 bis 2006 Mitglied des Thüringer Landtags.

Aktuelles

Ab dem 9. Dezember 2011 ist der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz auch Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich gemäß § 38 BDSG.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder verabschiedeten am 7. Februar 2012 eine Entschließung zum Schuldnerverzeichnis im Internet.

Stellungnahme des TLfD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Drs. 5/3086 vom 30. September 2011.

Die 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ging am 29.09.2011 in München zu Ende. Die Pressemitteilung und die Entschließungen der Konferenz finden Sie hier.

Pressemitteilung vom 13. September 2011: Vorgelegte Novelle des Thüringer Datenschutzgesetzes unzureichend

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder verabschiedete am 27. Juli 2011 eine Entschließung zur Funkzellenabfrage.


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