Besoldung
Beamte und Richter des Freistaates Thüringen erhalten Besoldung nach dem Thüringer Besoldungsgesetz. Zur Besoldung gehören neben dem Grundgehalt der Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsbezüge, vermögenswirksame Leistungen sowie Leistungsbezüge für Professoren. Der Anspruch auf Besoldung entsteht mit dem Tag der Ernennung und endet mit Ablauf des Tages, an dem der Beamte oder Richter aus dem Dienstverhältnis ausscheidet.
Rechtsgrundlagen
Thüringer Besoldungsgesetz
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Thüringer Besoldungsgesetz
Wichtiger Bestandteil zur Berechnung der Bezüge ist die Festsetzung des Erfahrungsdienstalters, nach welchem sich der Beginn des Aufstieges in den Erfahrungsstufen des Grundgehaltes richtet.
Die Berechnung der Bezüge erfolgt auf der Grundlage von Mitteilungen der personalverwaltenden Dienststellen sowie von Informationen der Bediensteten.
Formulare
Bediensteteninformation - Nachzahlungen aufgrund des Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation (...) vom 2. November 2021
Hinweise zum Datenschutz
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU Datenschutz-Grundverordnung. Im Thüringer Landesamt für Finanzen werden personenbezogene Daten zu verschiedenen Zwecken verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf unserer Datenschutz-Seite.