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PEBB§Y - Personalbedarfsberechnungssystem

Die Thüringerinnen und Thüringer haben einen einfachen und schnellen Zugang zu ihrem Recht. Um den effektiven Rechtsschutz sicherzustellen, benötigen die Gerichte und Staatsanwaltschaften eine angemessene Personalausstattung. Bemessen wird dies seit dem Jahr 2005 mit „PEBB§Y“.

PEBB§Y ist die Abkürzung für Personalbedarfsberechnungssystem. Dabei handelt es sich um ein länderübergreifendes und in Zusammenarbeit mit externen Firmen entwickeltes fortschreibungsfähiges System, das auf einer analytischen Grundlage erarbeitet wurde. Mittlerweile wird mittels „PEBB§Y“ der Personalbedarf in allen Diensten (ausgenommen Justizvollzug und Wachtmeisterdienst) der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften ermittelt. Innerhalb der Justiz werden mit den PEBB§Y-Projekten folgende Ziele verfolgt:

Aber auch ein bestehendes System kommt nicht ohne Anpassungen aus. Daher haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder beschlossen, dass es zur Aktualisierung der Berechnungssysteme in regelmäßigen Abständen in allen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften einer vollständigen Neuerhebung bedarf. Zuletzt auf den Konferenzen im Juni 2010 und im Juni 2014 wurden solche Neuerhebungen für den Bereich der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie für die Fachgerichtsbarkeiten beschlossen. In Verbindung mit einem externen Gutachter wurden diese Projekte mittlerweile durchgeführt. Die Ergebnisse sind in zwei Gutachten zusammengestellt.

Gutachten

Im Projekt PEBB§Y-Fortschreibung 2014 erfolgte eine Neuerhebung der Bearbeitungszeiten im Bereich der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften:

Im Projekt PEBB§Y Fortschreibung 2016 wurden die Bearbeitungszeiten im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten neu erhoben:

Systeme der Personalbedarfsermittlung

Die Kommission für Fragen der Personalbedarfsberechnung (als Unterarbeitsgruppe der Justizministerkonferenz) hat diese Gutachten ausgewertet und hieraus bundeseinheitliche Berechnungssysteme erstellt. Diese sind unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten in ein Thüringer Berechnungssystem fortentwickelt worden und bilden die Grundlage für die Ermittlung des Personalbedarfs bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Thüringen. Die Systeme werden beständig auf ihre Aktualität überprüft und können nachfolgend eingesehen werden:

Thüringer System

Das Thüringer System für den Bereich der odentlichen Gerichte und Fachgerichtsbarkeiten sowie der Staatsanwaltschaften finden Sie hier:

Hände mit einem Taschenrechner und einem Ordner mit Tabellen

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