Zugang zum elektronischen Abrufverfahren
Aus dem Internet heraus wird für den Zugang auf die Anmeldeseite des Grundbuchabrufverfahrens ein besonderes Softwarezertifikat benötigt, welches durch das Thüringer Oberlandesgericht im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur Verfügung gestellt wird. Ohne ein solches Softwarezertifikat wird keine Verbindung aufgebaut.
Zugang Abrufverfahren
für zugelassene Teilnehmer mit Zertifikat