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Wirtschaftsverwaltung

Zu einer modernen Wirtschaftspolitik zählt auch ein moderner Regulierungsrahmen für ein zeitgemäßes Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Diese Materien mögen heterogen anmuten und ihre Wurzeln reichen von der jüngsten Vergangenheit bis in das 19. Jahrhundert. Ihre Entwicklung spiegelt zugleich die Europäisierung des Rechts wieder. Diese unterschiedlichen Gesetze haben jedoch Gemeinsamkeiten, die immer wieder aktuell sind.

Symbolbild Wirtschaftsverwaltung

Die Wirtschaftsverwaltung umfasst die klassischen Bereiche des Wirtschaftsrechtes:

Damit das Wirtschaftsverwaltungsrecht nicht als Deckmantel für extremistische Bestrebungen missbraucht wird, sind Staat und Gesellschaft gefordert, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu achten und zu verteidigen. Daher bietet es auch Möglichkeiten,

energisch und konsequent entgegenzutreten.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht bietet also einen Rechtsrahmen für Gewerbetreibende und Verbraucher, der einen lauteren Wettbewerb ermöglicht und ein möglichst hohes Verbraucherschutzniveau bei Wahrung unternehmerischer Freiheit ermöglicht. Dass in diesem Spannungsfeld die verschiedenen rechtlichen Stellschrauben immer wieder neu justiert werden und die Materie deshalb zunächst zersplittert erscheint, liegt in der Natur der Sache.

Kontakt

Referat 32
Wirtschaftsordnung, Europäisches Beihilfenrecht, Vergaberecht, Landeskartellbehörde

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt

E-Mail: Referat 32 - TMWWDG
Tel.: +49 361 57 37 11 110
Fax: +49 361 57 17 11 309

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