Öffentlicher Dienst
Beihilfe
Der Dienstherr hat eine besondere Fürsorgepflicht für seine Beamtinnen und Beamten. Er verpflichtet sich, im Krankheits-, Pflege - und Geburtsfall einen Teil der anfallenden Kosten im Rahmen der Beihilfe zu erstatten.
Für Tarifbeschäftigte
Das Thüringer Finanzministerium nimmt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildenden des Landes zentrale Arbeitgeberfunktionen wahr. Es vertritt die Interessen des Landes Thüringen in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder...
Für Beamte
Informationen zur Besoldung und Beamtenversorgung
Arbeitszeitmodelle
Pflegezeit und Familienpflegezeit, Ampelkonto, Sabbatical und Sonderurlaub...
Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeld