Die Landesbeauftragte des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
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30. Januar 2013

Walter Schilling – ein Heilender und ein Brückenbauer

Gestern am 29. Januar verstarb der Thüringer evangelische Pfarrer Walter Schilling im 83. Lebensjahr.
Wie kaum jemand verkörperte er eine Kirche, die für andere lebt und wirkt, die Gottesliebe und Nächstenliebe in konkrete Handlungen umzusetzen versteht. Er war ein Gesicht der Kirche, die der Wahrheit verpflichtet ist, wenn um sie herum oder gar in ihr selbst die duckmäuserische Lüge wabert. Walter Schilling galt seit den 1970er Jahren als Vater der „Offenen Arbeit“ der Kirchen, die sich für Menschen öffnete, die in der Staatsgesellschaft der DDR keinen Platz finden konnten. Das waren sehr viele, die heute um ihn trauern.
Schilling unterstützte junge Menschen, die als Außenseiter humpelten, statt in der marschierenden Staatsjugend Befehle auszuführen. Er lebte mit ihnen eine eigenständige Subkultur, statt in der Unkultur des sozialistischen Gleichschrittes ihre Individualität zu verleugnen. Er stand Menschen bei, die die Staatssicherheit im Visier hatte. Er kümmerte sich um Inhaftierte, Wehrdienstverweigerer, Verfolgte und Ausgegrenzte. Er setzte sich für die Freiheits- und Menschenrechte ein, als viele andere solche Rechte überhaupt verleugneten.
Walter Schilling sammelte hunderte junge Leute in seinem Heim in Braunsdorf bei Rudolstadt, das für viele eine geistige Heimat und eine Zufluchtstelle wurde. Er reiste mit seinem Trabbi unermüdlich durch die DDR, scharte Jugendarbeiter um sich, entwarf Konzepte für die Emanzipation in einer Knechtsgesellschaft. Er arbeitete einige Zeit in Berlin, um die dortige Jugendarbeit zu unterstützen. Er beteiligte sich in der friedlichen Revolution 1989. Das alles machte ihn zum Oppositionellen, der andere befähigte, Freiheit zu leben, statt sich feige zu unterwerfen. So hat er hat unzählige Menschen geprägt, die später zum Kern der Bürgerbewegung werden sollten.
Sein Lebensweg zeigt eine Karriere der Menschlichkeit. Schon sein Vater, nach dem Krieg Superintendent in Oberlind bei Sonneberg, war ein gottesfürchtiger konservativer Theologe, der zur widerständigen Bekennenden Kirche im Nationalsozialismus gehörte. Walter arbeitete als junger Mann im Bergwerk. Seine Empathie für geschundene Menschen verlor er auch nicht als Vikar und Pfarrer. In der Zuwendung zu den Bedrängten lebte er einen unkonventionellen Lebensstil. Walter Schilling war im wahren Sinne des Wortes ein Heiliger, einer der Seelen heilte, dessen Ausstrahlung und Charisma die Brücke war, auf der Menschen das Ufer eines selbstbewussten und verantwortungsvollen Lebens erreichten.

Ehrhart Neubert Hildigund Neubert

Das MfS-Gefängnis in Suhl - drohender Totalverlust historischer Substanz Das ehemalige Gefängnis der Staatssicherheit ist Außenlager des Meininger Staatsarchivs. Gleichgültigkeit und Geldmangel können schon bald zum Einsturz der „Tigerkäfige“ führen. Es sind die letzten, die in Thüringen erhalten sind.

Das MfS-Gefängnis in Suhl

Das ehemalige Gefängnis der Staatssicherheit in Suhl steht mitten in der Stadt, nicht weit vom Bahnhof, noch immer mit der Mauer und zwei Metalltoren abgeschirmt. Aber nicht mehr Gefangene, sondern Akten werden dort weggeschlossen, die eigentlich ins Meininger Staatsarchiv gehören. Das ist längst zu klein geworden und so nutzt man den leeren Knast. Ideal ist das nicht. Die Räume sind eigentlich zu winklig und es gibt kaum Arbeitsmöglichkeiten für Archivnutzer.
Zu DDR-Zeiten war es das politische Gefängnis für den Bezirk Suhl. Tausende haben im Laufe von fast 40 Jahren hier Verhöre und Folter über sich ergehen lassen müssen, weil sie sich dem kommunistischen System nicht anpassen wollten oder konnten. Totale Isolation war ein Teil der Stasi-Strategie, um die Persönlichkeiten zu zerstören. Dazu gehörten die so genannten Tigerkäfige. In Gera und Erfurt sind diese Zellen im Hof der Gefängnisse nicht mehr vorhanden. Auch beim Gang an die frische Luft durften die Gefangenen keinen anderen Menschen zu Gesicht bekommen und wurden in himmelwärts vergitterte Betonboxen gesperrt, wo sie sich eine Viertelstunde vom Gestank der offenen Kübel und Toiletten in der fensterlosen Zelle erholen konnten. Im Suhler Gefängnis sind sie noch zu besichtigen, aber sie sind vom Einsturz bedroht, wenn nicht noch in diesem Herbst ein Notdach den weiteren Verfall stoppt.
Hildigund Neubert, 26. September 2012

Die Landesbeauftragte für Stasi-Unterlagen informiert über die neuere Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichtes bezüglich der Rehabilitierung von Heimkindern in der DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG):

Nach dem StrRehaG ist Voraussetzung für eine Rehabilitierung –vereinfacht dargestellt- das Vorliegen von zwei Voraussetzungen: 1. Politische Verfolgung und 2. Haft oder haftähnliche Zustände. Bei der Unterbringung von Heimkindern war das Vorliegen bzw. der Nachweis von haftähnlichen Zuständen oftmals problematisch. In der Novellierung des StrRehaG vom 22.06.2011 wurden erstmals die „Unterbringung in einem Heim für Kinder und Jugendliche, die der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Gründen gedient hat“ explicit genannt. In der Rechtsprechung war zunächst strittig, ob dies lediglich eine redaktionelle Klarstellung bedeuten oder ob dies auch eine inhaltliche Änderung darstellen sollte. Das OLG Thüringen hat in mehreren Entscheidungen, zuletzt mit Beschluss vom 19.01.2012 – 1 Ws Reha 54/11, klargestellt, dass durch Aufnahme dieser Passage in das Gesetz vom Gesetzeber das Vorliegen haftähnlicher Zustände nunmehr unterstellt wird und nicht mehr beim Rehabilitierungsantrag geprüft zu werden braucht. Betroffene, deren Rehabilitierungsantrag an diesem Kriterium gescheitert war, sollten daher einen neuen Antrag stellen.
Anerkannt wurde in der genannten Entscheidung auch, dass eine Heimeinweisung des Kindes aufgrund dessen, dass beide Elternteile aus politischen Gründen inhaftiert wurden und keine weitere, verwandte Person zur Wahrnehmung des Sorgerechts in Frage kam, eine unmittelbare, politische Verfolgung des Kindes darstellt und dementsprechend zu einem Rehabilitierungsanspruch des Kindes führt.

Bericht an Landtagspräsidentin

Erfurt, den 12. April 2011


Beauftragte für die Stasi-Unterlagen übergibt Bericht
an Landtagspräsidentin
Diezel: „Auf Verdrängung und Unkenntnis kann man keine gute Zukunft
aufbauen“
Neubert: „Dankbarer Respekt vor der Arbeit der Zeitzeugen“

Heute hat die Landesbeauftragte des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Hildigund Neubert, ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 an Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) übergeben. Der als Drucksache 5/2477 veröffentlichte Bericht gibt einen detaillierten Einblick in die Arbeit der Landesbeauftragten. „Der Bericht belegt, dass wir auch nach mehr als 20 Jahren deutscher Einheit weiterhin das durch die Staatssicherheit begangene Unrecht aufarbeiten müssen. Das zeigen sowohl die zahlreichen Beratungsgespräche als auch die hohe Zahl der Anträge auf Rehabilitierung“, so Landtagspräsidentin Diezel. Auch die historisch-politische Bildung nehme in der Arbeit der Landesbeauftragten immer breiteren Raum ein. Die Arbeit mit Schülern und Jugendlichen sei immens wichtig.

„Gerade an einem Tag wie heute, an dem sich der Todestag von Matthias Domaschk zum 30. Mal jährt, ist es für uns eine Verpflichtung, an begangenes Unrecht zu erinnern. Die Kenntnis dieser Vergangenheit und der Umgang mit unserer Geschichte sind für uns alle lebensnotwendig. Es ist unmöglich, auf Verdrängung und Unkenntnis eine gute Zukunft aufzubauen. Deswegen sind die Erinnerung und das Gedenken an die Opfer wichtig“, so Landtagspräsidentin Diezel.

Die Landesbeauftragte Hildigund Neubert dankte der Präsidentin für die gute Arbeitsatmosphäre in ihrem Hause. „Mir ist es wichtig, die Aufarbeitung der Diktaturgeschichte im Leben des einzelnen durch die Rehabilitierung mit der Aufarbeitung für die Gesellschaft zu verbinden. Dass so viele Zeitzeugen bereit sind, ihre Lebensgeschichte dafür zur Verfügung zu stellen, kann ich nur mit dankbarem Respekt sehen. Das Angebot, Geschichte anhand konkreter Menschen wahrzunehmen ist besonders für Schüler eine Brücke aus der Vergangenheit in ihre Zukunft“, sagte Frau Neubert.

Der Bericht der Landesbeauftragten gibt unter anderem Auskunft über die Beratungstätigkeit der Landesbeauftragten sowie über Veranstaltungen, Ausstellungen und Publikationen, die der Aufarbeitung sowie der politischen Bildung dienen. Nach dem Thüringer Landesbeauftragtengesetz muss die Landesbeauftragte gegenüber dem Thüringer Landtag mindestens jährlich über ihre Tätigkeit berichten.
( Der Bericht ist unter "Behörde-Tätigkeitsberichte" zu finden)

Bundesgerichtshofentscheidung zu StrRehaG § 17a Abs. 4 Satz 1

StrRehaG § 17a Abs. 4 Satz 1
Die besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG ist auch dann ab dem auf die Antragstellung an die zuständige Verwaltungsbehörde folgenden Monat auszuzahlen, wenn der Antrag gestellt wird, bevor eine rechtskräftige gerichtliche Rehabilitierungsentscheidung vorliegt.
BGH, Beschluss vom 10. August 2010 - 4 StR 646/09 - Thüringer OLG -

Bisher wurde von den Verwaltungsbehörden die Auffassung vertreten, dass die "Opferrente" zwar ab Antragstellung geleistet wird, dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass zuvor die gerichtliche strafrechtliche Rehabilitierung erfolgt ist. Der BGH hat diese Auffassung nunmehr korrigiert.
Für Betroffene, die bisher keine gerichtliche strafrechtliche Rehabilitierung beantragt haben, folgt daraus, dass sie unbedingt mit der gerichtlichen Beantragung auch schon zeitgleich den Antrag auf "Opferrente" bei der Verwaltungsbehörde stellen sollten, damit ihnen keine Beträge entgehen.
Betroffene, die zuvor zeitgleich die Anträge gestellt hatten, denen aber die Monate vor der gerichtlichen Entscheidung der strafrechtlichen Rehabilitierung nicht anerkannt wurden (und deren Teilablehnugsbescheid bestandskräftig ist), wird geraten einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zu stellen, mit dem Ziel diese Monate doch noch anerkannt zu bekommen.

Oberlandesgericht München bestätigt die Namensnennung eines Stasi-IM

Der Erfurter Bürgerrechtler Joachim Heinrich veröffentlichte auf seiner Internetseite www.stasi-in-erfurt.de ein Foto von der Stasi-Besetzung am 4.12.1989, das den inoffiziellen Mitarbeiter des MfS "IMB Schubert" ganz vorn in der Menge zeigt und setzte dessen Klarnamen Herbert Gräser dazu. Das Landgericht München I entschied in erster Instanz, dass das Recht auf Nennung des Namens und damit das Recht auf historische Aufklärung Vorrang vor einer etwaigen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes des Klägers habe.
Das Oberlandesgericht München bestätigte am 14.12.2010 diese Rechtsprechung. Die Veröffentlichung sei nicht nur von der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit, sondern auch unter dem Aspekt der Freiheit der Kunst gedeckt. Im Verlauf des Prozesses wies der Vorsitzende Richter auch darauf hin, dass der klagende IM die öffentliche Aufmerksamkeit durch seine Klage wesentlich verstärkt habe. Das Gericht ließ eine Revision nicht zu.

„Damit ist erneut bestätigt worden, dass die persönliche Verantwortung des Einzelnen für die Aufarbeitung der Geschichte eine wichtige Kategorie ist. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ist bekräftigt worden. Dieses Urteil wird auch in anderen Fällen, in denen frühere Mitarbeiter des MfS sich der Öffentlichkeit nicht stellen wollen, von Bedeutung sein.“ meinte Neubert, die den Prozess besucht hat.

4. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR

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Beschreibungstext

Mit dem heutigen Tag trat das oben genannte Gesetz in Kraft. Wesentliche Neuerungen sind: - Berücksichtigung von Kindern bei der Einkommensermittlung - Härtefallregelung - Verlängerung der Geltung der Rehabilitierungsgesetze bis 2019

Kostenloses Rehabilitierungsverfahren für Heimkinder

Vermehrt wird von ehemaligen Heimkindern und Jugendwerkhofzöglingen der DDR nach Wegen zu einer Entschädigung für diese Zeit gefragt.
Notwendig ist dafür zunächst eine strafrechtliche Rehabilitierung, die beim zuständigen Landgericht beantragt werden muss. Die strafrechtliche Rehabilitierung wird allerdings nur in den Fällen ausgesprochen, in denen das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass die Heimeinweisung „mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar“ gewesen ist. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Anordnung der Heimerziehung aus Gründen der politischen Verfolgung gedient hat oder sachfremden Zwecken gedient hat.
Viele ehemalige Heimkinder haben Angst vor den Kosten eines solchen Verfahrens.
Für alle Verfahren nach diesen Gesetzen gilt:
Rehabilitierungsverfahren sind in allen Instanzen frei von Gerichtskosten. Es werden weder Gebühren noch Auslagen des Gerichts erhoben. Auch Verfahren zur beruflichen oder verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung sind grundsätzlich für die Antragsteller kostenfrei. Es besteht keine Anwaltspflicht.
In den letzten Tagen haben sich einige ehemalige Heimkinder der DDR an die Beratungsinitiative gewandt, deren Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung abgewiesen worden sind. Gleichzeitig wurden die Anträge auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, so dass die Betroffenen sich jetzt mit finanziellen Forderungen der von Ihnen beauftragten Anwälte konfrontiert sehen.
Wir empfehlen deshalb, vorab zu prüfen, ob die Beauftragung eines Rechtsanwaltes wirklich notwendig ist - in dem Verfahren gibt es keine Pflicht zur Vertretung durch einen Rechtsanwalt! Hilfe geben auch die Beratungsinitiativen.
Sollte die Einschaltung eines Rechtsanwaltes gewünscht sein, so bietet es sich an, die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag abzuwarten bevor der eigentliche Antrag gestellt wird.
In jedem Fall sollte bei Erteilung eines Mandats eine sorgfältige Einschätzung der Erfolgsaussichten für den Rehabilitierungsantrag verlangt und sich nach den Kosten für die Tätigkeit des Anwaltes für den Fall der Ablehnung des Rehabilitierungsantrages und des Antrages auf Prozesskostenhilfe erkundigt werden.
Das Rehabilitierungsverfahren als solches – und auch ein eventuell notwendiges, sich anschließendes Beschwerdeverfahren – sind prinzipiell gerichtskostenfrei.

Bei Fragen nach den Chancen eines Rehabilitierungsantrages, bei der Suche nach dem zuständigen Gericht, bei der Suche nach Unterlagen helfen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der TLStU und der Beratungsinitiative gern. Auch diese Beratungen sind kostenlos.