#Betriebsbefragung zu Auswirkungen der Dürre 2018 in Thüringer Landwirtschaftsbetrieben
Die anhaltende Trockenheit und zeitweise extrem hohe Temperaturen seit April 2018 führen regional zu erheblichen Ertragseinbußen auf landwirtschaftlichen Flächen und infolgedessen zu deutlichen Ergebnisverschlechterungen landwirtschaftlicher Unternehmen.
Bund und Länder prüfen derzeit, ob und in welcher geeigneten Form die finanziellen Verluste durch staatliche Hilfsinstrumente gemildert werden können, insbesondere um resultierende Existenzgefährdungen zu verhindern.
Zwar liegen dem TMIL mit der Ernteberichterstattung belastbare Aussagen zum landesweiten Ertragsdurchschnitt bei Getreide und Raps vor.
Eine qualifizierte Bewertung besonderer betrieblicher Betroffenheit und Bedürftigkeit, macht allerdings eine ergänzende Erhebung auf Betriebsebene erforderlich.
TMIL bittet daher die von Dürre betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen im Freistaat Thüringen, den nachfolgenden Erhebungsbogen einschließlich der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung kurzfristig auszufüllen und
– per Telefax oder auf dem Postweg -
bis spätestens 13.8.2018
an das Landwirtschaftsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Betriebssitz des Unternehmens liegt, zu übermitteln.
Bitte tragen Sie die erfragten Daten wie folgt in die angefügten Erhebungsbögen ein, entweder
- per Computer in die Excel-Datei (Erhebung_Dürre 2018.xls) oder
- von Hand in Druckbuchstaben in die ausgedruckte PDF-Datei (Erhebung_Dürre 2018.pdf).
Von der Dürre weniger betroffene Betriebe, die Ihre Berufskollegen durch Grundfutterlieferungen unterstützen können, werden gebeten, mindestens den Allgemeinen Teil des Fragebogens auszufüllen.
Bitte unterstützen Sie uns durch Ihre Teilnahme an der Befragung, denn nur auf der Basis dieser Befragungsergebnisse kann eine Entscheidung über mögliche Finanzhilfen getroffen werden.
Wichtige Hinweise:
- Diese qualifizierte Erhebung dient zunächst ausschließlich der Bewertung konkreter betrieblicher Betroffenheit und der Abschätzung besonderer Bedürftigkeit, um die Notwendigkeit geeigneter Hilfen zu identifizieren.
- Es handelt sich um kein vorgezogenes Antragsverfahren. Somit ergibt sich aus der Beantwortung kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen.
- Im Falle eines späteren Antragsverfahrens wären die dürrebedingten Schäden anhand geeigneter betrieblicher Unterlagen (insb. Schlagkartei, Futterbilanz, An-/Verkauf/Bestandsveränderungen aus Buchhaltung einschließlich erforderlicher Ersatzkauf von Futtermitteln, ggf. Bestandsfotos zum Erntezeitpunkt, etc.) zu belegen.
- Zur Verarbeitung der von Ihnen übermittelten Daten benötigen wir Ihre ausdrückliche Einwilligung. Sollten Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden sein, wird darum gebeten, die dem Erhebungsbogen angefügte Einwilligungserklärung zu unterschreiben und zusammen mit dem Erhebungsbogen dem zuständigen Landwirtschaftsamt per Telefax oder auf dem Postwege zuzuschicken.
(Stand: 7. August 2018)