Wasserkraft im Spannungsfeld zwischen energetischem Nutzen und ökologischer Verträglichkeit
Fachtagung am 26.10.2010 im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Die Wasserkraft in Thüringen – Energetischer Nutzen versus ökologische Verträglichkeit
1. Bedeutung der Wasserkraft als regenerative Energie in Deutschland. Näherung an das Spannungsfeld in der EU (CIS Prozess)
Stephan Naumann, Umweltbundesamt
Es besteht ein Konflikt zwischen der Zielausrichtung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und dem Ziel der Erhöhung des Anteils regenerativer Energien gemäß der EU Erneuerbare Energien Richtlinie. Die Ziele sind nicht kohärent, sofern die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien durch Wasserkraft erfolgen soll. Das Konfliktpotential kann auf politischer Ebene, auf Ebene der Pläne und Programme sowie auf der Maßnahmenebene abgebaut werden. Erkennbar ist bereits jetzt, dass Deutschland die Ziele der Erneuerbaren Energien Richtlinie voraussichtlich sicher erreicht, wohingegen die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie ein ambitioniertes und zügiges Handeln erfordert.
Wesentlicher Handlungsschritt auf politischer Ebene ist, die Förderpraxis des Erneuerbare Energien Gesetz so auszurichten, dass ein Schwerpunkt auf große Wasserkraftanlagen (> 1 MW) gesetzt wird. Die Modernisierung sollte stärker gefördert werden als der Neubau (auch an bestehenden Querbauwerken). Ein Neubau von Kleinwasserkraftwerken sollte nicht förderfähig sein.
Die Möglichkeiten auf Ebene der Pläne und Programme wurden von den Flussgebietsgemeinschaften mit der Ausweisung von Vorranggewässern und den Strategien zur Herstellung der Durchgängigkeit genutzt. Diese sollten weiter entwickelt werden. Auf Maßnahmenebene sollten neben der Förderung von „“Win-Win“-Lösungen vor allem eindeutige technische Kriterien flussgebietsbezogen abgeleitet und festgelegt werden.
Info:
Bundesweit wird Energie aus ca. 7.730 Laufwasserkraftwerken eingespeist. Nur 406 dieser Anlagen haben eine Leistung von mehr als 1 MW und werden damit nicht den Kleinwasserkraftanlagen zugerechnet. Diese 406 Anlagen (6 % der Anlagen) haben einen Anteil von 90 % an der Energieerzeugung aus Wasserkraft. Das realisierbare Zubaupotential durch Modernisierung und auch Neubau wird auf 5 – 6 TWh geschätzt. Bei vollständiger Umsetzung hätte der Zubau durch Wasserkraft an den bundesweit geplanten Zuwächsen an Erneuerbaren Energien bis 2020 einen Anteil von 3,3 % und an den bis 2050 geplanten Zuwächsen einen Anteil von 0,8 %. Der wesentliche Anteil liegt dabei in der Modernisierung großer Anlagen.
2. Wasserkraftnutzung in Thüringen, Entwicklung und Ziele
Dennis Sippach, Thüringer Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Technologie
Thüringen hat das Ziel, seinen Anteil an Erneuerbaren Energien von 13,8 % in 2006 auf 22 % im Jahr 2015 und 35 % im Jahr 2020 auszubauen. Die Wasserkraft hatte 2008 einen Anteil von 1,9 % an den Erneuerbaren Energien. Im Jahr 2010 gibt es in Thüringen 183 Laufwasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von 31 MW. Mindestens ein Drittel dieser Leistung wird an Talsperren erzeugt.
Derzeit erarbeitet das Thüringer Wirtschaftsministerium einen Bestands- und Potentialatlas Erneuerbare Energien. Dieser soll Mitte 2011 fertig gestellt sein. Es ist bereits jetzt erkennbar, dass das Potential aus Wasserkraft weitgehend ausgeschöpft ist.
3. Die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie für Thüringen
Patrik Heinzel, Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen der Bewirtschaftungsziele (guter Zustand/ gutes Potential) bis 2015 verpflichtend. Die je Flussgebiet vorgegebenen Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung sind in den verwaltungsverbindlichen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen festgelegt.
Thüringen verfehlt die Ziele derzeit an 90% der Fließgewässer wegen struktureller Defizite und fehlender Durchgängigkeit. Unter Ausnutzung aller Verlängerungsoptionen und Ausnahmeregeln der WRRL beabsichtigt Thüringen bis 2015 an ein Drittel des Fließgewässernetzes Maßnahmen zur Struktur und Durchgängigkeit umzusetzen, an zwei Drittel werden Maßnahmen geplant und in den folgenden Zyklen bis 2021 und 2027 umgesetzt.
Die Maßnahmenprogramme wurden in Thüringen aus den wesentlich konkreteren Gewässerrahmenplänen abgeleitet. Im Hinblick auf die Maßnahmen zur Struktur und Durchgängigkeit wurden auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen und Abstimmungen in den Flussgebietsgemeinschaften Vorranggewässer identifiziert. Bis 2015 sind zur Herstellung der Durchgängigkeit 685 Maßnahmen an Querbauwerken in den Vorranggewässern für die Struktur und für die Durchgängigkeit erforderlich.
4. Die fischökologischen Anforderungen an die Fließgewässer in Thüringen
Dr. rer. nat. Falko Wagner, Institut für Gewässerökologie & Fischereibiologie Jena
Erläutert werden die Methodik zur Ableitung der fischfaunistischen Referenzbilder, sowie die Bewertung eines Ist-Zustandes im Hinblick auf die Erreichung des guten Zustandes der Gewässer.
Ausgehend von den Lebensraumansprüchen der Fische wird erklärt, warum die fehlende Durchgängigkeit und auch Rückstaustrecken deutliche Auswirkungen auf die Populationsentwicklung der Fischfauna haben.
5. Möglichkeiten und Grenzen der Minderung von Umweltauswirkungen der Wasserkraftnutzung und Querbauwerke
U. Dumont, Floecksmühle Aachen
Die Möglichkeit der Fischfauna, sich natürlich zu reproduzieren, sinkt mit der Anzahl der Querbauwerke. Nur eine begrenzte Anzahl und Ausstattung dieser Querbauwerke nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet die natürliche Reproduktion.
Es werden Beispiele zur technischen Ausstattung der Querbauwerke und Wasserkraftanlagen erläutert. Ein Schwerpunkt der Präsentation ist die Gesamtwirkung dieser Bauwerke auf die Fischpopulation.
6. Ergebnisse aktueller Untersuchungen zum Fischschutz
Dipl. Biol. Wolfgang Schmalz, Fischökologische & Limnologische Untersuchungsstelle Südthüringen (Fluss), Breitenbach
Aktuelle praktische Untersuchungen zum Fischschutz werden vorgestellt. Die Ergebnisse der Untersuchungen belegen die Schädigung der Fische beim Fischabstieg und zeigen Wirkungsweise und Grenzen der Anlagen zum Fischschutz.
7. Einordnung Spannungsfelder, rechtliche Rahmenbedingungen, offene Fragen
Karsten Pehlke, Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Die wesentlichen Ergebnisse der bisherigen Vorträge werden zusammengefasst und aus den aktuellen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes die zu beantwortenden Fragen abgeleitet.
8. Fachliche Anforderungen zur Herstellung der Durchgängigkeit in Thüringer Fließgewässern
Jens Görlach, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
Es werden die geltenden Vorschriften für die auf- und abwärts gerichtete Durchgängigkeit vorgestellt. Ergänzend werden die zur Anwendung in Thüringen erarbeiteten fachlichen Anforderungen zur Herstellung der Durchgängigkeit in Thüringer Fließgewässern erläutert. Ein weiteres Thema sind die für die „Schwerpunktgewässer Durchgängigkeit“ in Erarbeitung befindlichen Gutachten. Unter Beachtung der Summenwirkung von Bauwerken soll mithilfe der Gutachten, die Durchgängigkeit des gesamten Gewässersystems bewertet werden.
9. Ausblick
Karsten Pehlke, Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Mit dem neunten Vortrag wurden die im siebten Vortrag aufgeworfenen, wasserrechtlichen Fragen im Hinblick auf das weitere fachliche Vorgehen weitgehend beantwortet. Die erforderlichen weiteren Handlungsschritte werden dargestellt.
Fachliche Anforderungen zur Herstellung der Durchgängigkeit in Thüringer Fließgewässern
Wasserbau und Gewässerunterhaltung
Verbesserung und Vernetzung der aquatischen Lebensgemeinschaft