Medieninformation
Brüchiges Eis auf Thüringer Talsperren - Lebensgefahr bei Betreten der Eisflächen!
Aufgrund der meteorologischen Situation (Temperaturen unter 0 °C) kommt es zur Eisbildung auf Stauanlagen, welche gemäß Thüringer Wassergesetz in Verantwortung des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stehen. Diese dürfen nicht betreten werden. Es besteht Lebensgefahr!
Durch den Betrieb der Stauanlagen sowie durch unterschiedlich starke Zuflüsse und Abgaben kommt es zu ständig wechselnden Wasserständen. Die Eisflächen werden angehoben oder abgesenkt und sind somit brüchig.
Wenn Personen diese Eisflächen unerlaubt betreten, setzen sie sich der Gefahr des Einbrechens und des Ertrinkens aus. Eltern und Schulen sollten die Kinder auf diese Gefahren hinweisen.
Die Zuordnung der Talsperren im Zuständigkeitsbereich des TLUBN zu den Landkreisen ist hier aufgelistet.
23.01.2019
Dr. Lutz Baseler
Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
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- Es besteht Lebensgefahr beim Betreten vereister Stauanlagen!