Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
Durch die
Jobcenter werden zur Erreichung dieses Ziels Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen erbracht. Auf der Homepage der
Bundesagentur für Arbeit können Sie sich zielgerichtet über die Leistungsformen und -voraussetzungen informieren. Weitere Informationen enthält auch die Internetseite des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Um eine Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen im Alltag zu vermeiden, werden seit 01.01.2011 durch die Jobcenter bzw. durch die kreisfreien Städte und Landkreise
Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) ist im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oberste Rechtsaufsichtsbehörde über die von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu erbringenden Leistungen (z.B. Kosten der Unterkunft und Heizung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung).
Das
Landesverwaltungsamt führt die Rechtsaufsicht.
Dem TMASGFF und dem
Landesverwaltungsamt obliegt die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger. Dies sind im Freistaat Thüringen aktuell die
Stadt Jena und der
Landkreis Eichsfeld sowie die Landkreise
Greiz und
Schmalkalden-Meiningen.
Im Unterschied zu den Jobcentern, in denen Landkreis oder kreisfreie Stadt mit der Bundesagentur für Arbeit eine gemeinsame Einrichtung bilden, erbringen diese Kommunen auch die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in eigener Verantwortung.
Aktuelle Fachinformationen insbesondere für Akteure, die an der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beteiligt sind, werden auf der
SGB II - Informationsplattform (einer Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) veröffentlicht.