Zur Abteilung "Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz" gehört das Dezernat Marktüberwachung. Die Kontrollen dienen der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Produkte nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Produkte dürfen nach dem ProdSG nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den einschlägigen, für sie jeweils geltenden europäischen und/oder nationalen, insbesondere der Sicherheit und Gesundheit von Personen dienenden Vorschriften, entsprechen. Zusätzliche Anforderungen zum Beispiel im Hinblick auf Kennzeichnung und Information der Verwender werden an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten gestellt.
Das Inverkehrbringen von Medizinprodukten ist im Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt.