Wissenschaft und Hochschulen
Für die Entwicklung Thüringens spielen die Hochschulen eine zentrale Rolle. Sie sind ein entscheidender Faktor der Identität Thüringens als Wissenschafts-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturland. Indem Hochschulen neues Wissen generieren, hochqualifizierte Arbeitskräfte ausbilden, Zukunftstechnologien entwickeln sowie Unternehmensbildungen ermöglichen, prägen sie maßgeblich die Zukunft des Landes.
Thüringen verfügt mit vier Universitäten, der Hochschule für Musik, vier (Fach-)Hochschulen sowie der Dualen Hochschule über eine leistungsfähige Hochschullandschaft. Die zehn Hochschulen arbeiten über dieThüringer Landespräsidentenkonferenz zusammen. Die SRH Hochschule für Gesundheit, die IU Internationale Hochschule und die HMU Health and Medical University, drei staatlich anerkannte Hochschulen in freier Trägerschaft, sowie die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha, die zum Verantwortungsbereich des Thüringer Innenministeriums gehört, ergänzen das Angebot.
Das Universitätsklinikum Jena (UKJ) ist verantwortlich für die medizinische Wissenschaft in Forschung und Lehre. Es nimmt Aufgaben in der Krankenversorgung wahr. Das UKJ ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Durch eine gute Finanzierung seiner Hochschulen und durch gute Rahmenbedingungen für die Forschung entwickelt die Landesregierung den Freistaat Thüringen stetig als Wissenschaftsland weiter. Den rechtlichen Rahmen dafür setzt das Thüringer Hochschulgesetz. Zusätzlich werden mehrjährige Rahmen- sowie Ziel- und Leistungsvereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen regeln die staatliche Hochschulfinanzierung und legen die Ziele zur strukturellen und strategischen Entwicklung der Hochschulen fest.
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