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Aktuelles

 

„Mit der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 wurde u.a. der Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) geschlossen. Bei Vorliegen der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erhalten die unter den Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich fallenden Personen eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von bis zu 1.800 Euro bzw. 1.000 Euro, welche zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszuzahlen ist. Für die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung haben die Tarifvertragsparteien mit Blick auf den für die Zahlungsaufnahme erforderlichen zeitlichen Vorlauf bewusst darauf verzichtet, einen konkreten, verbindlichen Zahlungstermin festzulegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird unter Beachtung der erforderlichen Vorlauf- und Programmierarbeiten eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat März 2024 erfolgen können.“


„Die Tarifeinigung für die Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder vom 20. Februar 2024 beinhaltet ebenfalls einen entsprechenden Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV Inflationsausgleich Forst). Die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung nach diesem Tarifvertrag wird nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat April 2024 ausgezahlt werden.“

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