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Versorgungsbezüge

Das Thüringer Landesamt für Finanzen ist u. a. zuständig für die Festsetzung, Berechnung und Anordnung der Zahlung von Versorgungsbezügen der Beamten und Richter des Landes sowie deren Hinterbliebenen.

Der Aufgabenbereich Versorgung umfasst insbesondere:

  • Festsetzung von Ruhegehalt
  • Festsetzung von Hinterbliebenenversorgung
  • Regelung der Versorgungsbezüge beim Zusammentreffen mit Einkommen und Renten
  • Vorabentscheidung über ruhegehaltfähige Dienstzeiten für die aktiven Beamten/-innen
  • Auskünfte über ruhegehaltfähige Dienstzeiten an die Rentenversicherungsträger
  • Auskünfte an die Familiengerichte zum Versorgungsausgleich für aktive Beamte/-innen und Versorgungsempfänger/-innen
  • Berechnung und Anforderung von Versorgungsanteilen nach den §§ 82 bis 84 ThürBeamtVG
  • Durchführung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages
  • Berechnung und Anforderung von Versorgungszuschlägen

Die Beamtenversorgung ist ein eigenständiges Altersversorgungssystem und unterscheidet sich grundsätzlich von der beitragsgestützten gesetzlichen Rentenversicherung. Gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Versorgungsbezügen ist seit dem 1. Januar 2012 das Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Anspruchsvoraussetzungen sind in § 11 ThürBeamtVG geregelt. Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte

  1. eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder
  2. infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat (Dienstbeschädigung), dienstunfähig geworden ist.

Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage

  1. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und
  2. der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

berechnet.

Weitere Informationen zur Beamtenversorgung finden Sie im Merkblatt "Informationen zur Beamtenversorgung".

Hier finden Sie den Pensionsrechner und Informationen zur Versorgungsauskunft

Merkblätter

Formulare

Hinweise zum Datenschutz

​​Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU Datenschutz-Grundverordnung. Im Thüringer Landesamt für Finanzen werden personenbezogene Daten zu verschiedenen Zwecken verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf unserer Datenschutz-Seite.

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