Elektronische Steuererklärung
ElsterFormular - bietet Ihnen Vorteile, die Sie nutzen sollten.
Allgemeines
Die kostenlose Software Elster Formular der Finanzverwaltung unterstützt neben der Einkommensteuererklärung auch die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung¹ sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung. Für Arbeitgeber ist die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungsdaten möglich, wenn eine Registrierung bei "Mein ELSTER" unter www.elster.de durchgeführt wurde.
¹ ggf. ist hierfür ein Update erforderlich, Info zum Erscheinen unter www.elsterformular.de
Mein ELSTER
Elster Formular steht in der jeweils aktuellsten Programmversion zum Download unter www.elsterformular.de bereit. Daneben ist die Software bei den Finanzämtern in begrenzter Stückzahl auf CD erhältlich.
ElsterFormular
Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie benötigen einen PC mit
- Windows XP / Vista/ 7 inkl. Windows Installer ab 3.1, einem Anzeigeprogramm für PDF-Dokumente und einem Drucker
- mindestens 250 MB freien Speicherplatz auf Ihrer Festplatte
- mindestens 512 MB Hauptspeicher
- einem Prozessor ab 500 MHz Leistung
- einen Internetzugang (ISDN bzw. DSL empfohlen)
Wie funktioniert ElsterFormular?
- Eingabe der Daten in die Steuerformulare am Bildschirm
- Einfaches Online-Update der Programmversion
- Gesicherte Übermittlung der verschlüsselten Steuerdaten via Internet
- Papierlose Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer-Anmeldung – zusätzlich auch mit Zertifikat nach vorheriger Registrierung im Internet unter www.elsteronline.de
- Papierlose Abgabe der Jahreserklärungen und Lohnsteuerbescheinigungsdaten mit Zertifikat nach vorheriger Registrierung im Internet unter www.elsteronline.de
- alternativ: elektronisch Übermitteln, Ausdrucken, Unterschreiben und Einreichen der komprimierten Einkommen-, Umsatz- oder Gewerbesteuererklärung bei Ihrem Finanzamt
Welche Belege sind erforderlich?
Bis zum Veranlagungszeitraum 2016
Bitte bedenken Sie, dass folgende Belege zur Einkommensteuererklärung aufgrund rechtlicher Vorschriften zwingend einzureichen sind:
- Unterlagen über die Gewinnermittlung
- Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer/ Zinsabschlag
- Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
- Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
- Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen
- Nachweis der Behinderung
- Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
Soweit die Angaben nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden, sind auch vorzulegen:
- Bescheinigung über Lohnersatzleistungen
- Lohnsteuerkarte bzw. besondere Lohnsteuerbescheinigung
- Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
- Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge
Ansonsten sind Belege grundsätzlich nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen:
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten
Voraussetzung für die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen und den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist, dass Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Die Unterlagen hierzu sind bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren. Sie müssen dem Finanzamt nur auf Verlangen vorgelegt werden.
Sonstige Belege
Belege über Arbeitsmittel oder Nachweise über Beiträge an Berufsverbände, Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen und der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung müssen ebenfalls nicht eingereicht werden. Diese Unterlagen sind auch bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren und dem Finanzamt nur auf Verlangen vorzulegen.
Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2017
Bitte beachten Sie für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 Folgendes:
Belege und Bescheinigungen müssen grundsätzlich nicht mehr direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt wird mit einem gesonderten Schreiben auf Sie zukommen, sofern einzelne Belege und Bescheinigungen zur Bearbeitung Ihrer Steuererklärung benötigt werden. Bitte bewahren Sie daher Ihre Belege auf und reichen Sie diese nur auf Anforderung des Finanzamtes ein.
Eine Ausnahme hierzu gilt beim Behindertenpauschbetrag:
Bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse müssen Sie den Nachweis der Behinderung zusammen mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.
Welche Vorteile habe ich?
- Übernahme der Vorjahresdaten, soweit bereits ElsterFormular benutzt wurde
- Überprüfung der erklärten Daten auf formale Fehler
- Berechnung der voraussichtlichen Steuer
- Sichere Übermittlung der Steuerdaten
- Papierlose Steuererklärung nach vorheriger Registrierung im Internet unter www.elsteronline.de
- Vermeidung von Übertragungsfehlern
- Weniger Rückfragen durch das Finanzamt
- Elektronische Bescheiddatenabholung (optional)
- Automatischer Bescheiddatenabgleich
- Funktionen zur Unterstützung von Anwendern mit Sehschwäche
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weiterführende Informationen zum Programm erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse:
www.elsterformular.de
oder im ELSTER-Anwenderforum:
www.forum.elster.de
Wohin wende ich mich bei technischen Problemen?
Um Ihre Unterstützung bei ELSTER noch zielgerichteter zu gestalten, wurde im Internet ein modernes und jederzeit verfügbares ELSTER-Informations- und Auskunftssystem (ELIAS) eingerichtet. ELIAS finden Sie im Internet unter www.elster.de bei „Hilfe, ELIAS“.
ELSTER-Informations- und Auskunftssystem (ELIAS)