Steuern
In einem Gemeinwesen gibt es viele Aufgaben, die ein Einzelner nicht lösen kann: Bildung und öffentliche Infrastruktur, soziale Absicherung und Gesundheitswesen, innere Sicherheit oder auch die Struktur der Rechtsstaatlichkeit gehören zum Beispiel dazu. Diese Aufgaben organisiert der Staat. Seine Leistungen finanziert er mit Steuereinnahmen. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates, ohne die er diese elementaren Aufgaben nicht realisieren könnte.
In Thüringen gibt es zwölf Finanzämter, die für die Festsetzung und Erhebung der Steuern zuständig sind. Die Finanzämter sind Behörden des Landes. Die Abgabenordnung enthält für alle Steuern geltende Regeln, insbesondere die Rechte und Pflichten des Bürgers im Besteuerungsverfahren und Bestimmungen, wie die Steuern festzusetzen und zu erheben sind.
Die einzelnen Steuerarten sind in jeweils eigenen Steuergesetzen geregelt.
Die Steuern fließen je nach Art dem Bund (zum Beispiel Zölle, Energie- und Tabaksteuer), den Ländern (zum Beispiel Erbschaft- und Schenkungsteuer, Spielbankabgabe) oder den Gemeinden zu und werden dort für die Erhaltung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens eingesetzt. Die Gemeinschaftsteuern (Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) werden im Auftrag des Bundes von den Finanzämtern verwaltet und fließen Bund und Ländern gemeinsam zu. Einen Anteil des Aufkommens dieser Steuern erhalten die Gemeinden. Zudem erheben die Gemeinden beispielsweise Grundsteuer und Gewerbesteuer, die ihnen direkt zufließen.
Medieninformationen zu steuerlichen Themen
Photovoltaikanlagen können seit dem 1. Januar 2023 umsatzsteuerfrei betrieben werden.
Bürgerinnen und Bürger im Freistaat sind oft aber noch unsicher bei der steuerlichen Behandlung ihrer Anlage. zur Detailseite
Finanzministerin Heike Taubert nach Zustimmung im Bundesrat:
Wachstumschancengesetz setzt steuerliche Anreize für Investitionen und Innovationen. „Ich erhoffe mir auch für Thüringen starke wirtschaftliche Impulse.“ zur Detailseite
Hinweis der Thüringer Steuerverwaltung:
Alle zwölf Thüringer Finanzämter sind am Gründonnerstag nur bis 15.00 Uhr erreichbar. zur Detailseite
Thüringer Finanzämter stellen Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für Personen, die im Jahr 2023 erstmalig Renteneinkünfte bezogen haben, zurück.
Grund ist die noch fehlende Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz. zur Detailseite
Steuerpflichtige finden Informationen bei den Thüringer Finanzämtern
Alle Adressen, Ansprechpartner, Zuständigkeiten und weitere Informationen zu den 12 Thüringer Finanzämtern finden Sie im Internet.