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Europäisches Schulprogramm

Mit dem Schuljahr 2017/2018 startete das neue EU-Schulprogramm im Freistaat Thüringen. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nutzt die Chance, dass möglichst viele Kinder in Grundschulen und Förderschulen des Freistaats regelmäßig eine Extraportion frisches Obst und Gemüse zu sich nehmen können. Kindern kann so vermittelt werden, dass Obst und Gemüse nicht nur gesund sind, sondern auch gut schmecken.

Um den Kindern den Wert und den Produktionsaufwand landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wie Obst und Gemüse zu vermitteln, können auch begleitende pädagogische Maßnahmen wie zum Beispiel Unterrichtseinheiten oder Bauernhofbesuche gefördert werden. Kinder können sich so mit Themen im weiteren Zusammenhang mit gesunden Ernährungsgewohnheiten auseinandersetzen, so insbesondere mit der Vermeidung von Lebensmittelabfällen, mit lokalen Nahrungsmittelproduktionsketten oder mit ökologischem Landbau.

Die Mittel zur Finanzierung des Programmteils Obst und Gemüse werden von der Europäischen Union und dem Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellt.

Die zur Teilnahme am EU-Schulprogramm erforderlichen Formulare finden Sie unter Links und Downloads.

  • Zweck der Förderung ist der Verzehr von Obst und Gemüse durch Schulkinder. Der Anteil dieser Lebensmittel an der Ernährung wird dadurch erhöht und prägt so nachhaltig die Essgewohnheiten der Kinder.

  • Förderfähig sind die Abgabe von frischem Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler an Grund- und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 sowie in allen Klassenstufen der Förderschulen und Förderzentren in Thüringen.

  • Antragsberechtigt für die Lieferung der Produkte und für die Förderung begleitender pädagogischer Maßnahmen sind die Schulträger. Die Schulträger (Zuwendungsempfänger) müssen vor der Teilnahme am Programm durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zugelassen werden. Dazu müssen ein schriftlicher Antrag und ein schriftlicher Liefervertrag, der eine regelmäßige und zuverlässige Belieferung der teilnehmenden Schulen für eine Mindestdauer von sechs Monaten sicherstellt, beim TLLLR eingereicht werden. Nach der Zulassung schließt sich das Bewilligungsverfahren an.

  • Ja, die Zuwendung kann bei ausschließlicher Belieferung der Einrichtung mit Obst und Gemüse aus ökologischem Anbau erfolgen, wenn dies vom Lieferanten nachgewiesen wird. Die Höhe der Förderung pro Portion beträgt dabei 0,39 Euro (konventionelle Lebensmittel 0,34 Euro).

  • Die Formulare finden sie hier:

  • Der Bewilligungsantrag muss bis zum 1. Mai für das darauf folgende Schuljahr beim TLLLR eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der eingereichten Bewilligungsanträge, solange ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

    Bitte beachten Sie, dass bei noch nicht zugelassenen Schulträgern im Vorfeld das Zulassungsverfahren durchgeführt werden muss, und planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.

  • Die Lieferanten unterliegen keiner gesonderten Zulassungsbeschränkung. Die Schulträger suchen sich im Rahmen einer Ausschreibung die entsprechenden Lieferanten. Der Lieferant muss dabei sicherstellen, dass eine regelmäßige und zuverlässige Belieferung der teilnehmenden Schulen für eine Mindestdauer von sechs Monaten gewährleistet wird.

  • Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse einschließlich Bananen, wobei auch genussfertige, stückig vorbereitete und/oder verpackte Obst- und Gemüseerzeugnisse einbezogen werden können. Ergänzende Hinweise ergeben sich aus der Anlage 1 zur Richtlinie.

  • Es werden max. zwei Portionen je Schüler und Schulwoche gefördert. Die Portionsgröße muss innerhalb eines Monats durchschnittlich mindestens 100 Gramm betragen.

  • Begleitende pädagogische Maßnahmen sollen Kindern die Landwirtschaft sowie die Vielfalt landwirtschaftlicher Erzeugnisse näher bringen. So können Schülerinnen und Schüler so früh wie möglich Alltagskompetenzen zu gesunder Ernährung und vitaler Lebensführung entwickeln und landwirtschaftliche Produktionsprozesse erkennen. Vorhaben dieser Art können insbesondere Wandertage, Exkursionen zum Bauernhof, Projekttage und Veranstaltungen mit externen Referenten sein.

  • Anträge für begleitende pädagogische Maßnahmen und für Öffentlichkeitsarbeit sind mindestens sechs Wochen vor deren Durchführung zu stellen.

  • Begleitende pädagogische Maßnahmen werden bis zu einem Betrag von 750 Euro vollfinanziert. Über diesen Betrag hinausgehende Maßnahmen werden mit maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

  • Sprechen Sie bei auftretenden Problemen als erstes ihren Schulträger an, der sich zunächst direkt an den Lieferanten wenden sollte. Falls sich danach keine Änderungen ergeben, kann sich der Schulträger an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum unter der Telefonnummer 0361 574013-306 wenden.

Links und Downloads

Wichtige Formulare und Merkblätter
  • zur Förderung der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Obst und Gemüse (Nr. 2.1 der RL – SPOG)
  • zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit, Überwachung, Bewertung und flankierender Maßnahmen (Nr. 2.2 der RL – SPOG)
  • zur Förderung begleitender pädagogischer Maßnahmen (Nr. 2.3 der RL – SPOG)
Richtlinie

zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm zum Zweck der Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse an Thüringer Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen, flankiert durch begleitende pädagogische Maßnahmen (RL-SPOG) : gültig ab 01.06.2017

Poster EU-Schulprogramm (PDF)

Laden Sie hier das Poster zum Selbstdruck herunter.

Ergebnisbericht Schulobstprogramm (PDF)

Evaluation des Schulobst- und -gemüseprogramms der Europäischen Union in Thüringen im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

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