Informationen für Geschädigte von Straftaten
Hier finden Sie Hinweise für Geschädigte von Straftaten, die mögliche vermögensrechtliche Ansprüche gegen Beschuldigte geltend machen wollen.
Diese Hinweise betreffen keine zivilrechtlichen Ansprüche, sondern lediglich Ansprüche, die im Rahmen eines Strafverfahrens festgestellt werden.
Geschädigtenmitteilungen im Ermittlungsverfahren
Geschädigtenmitteilungen nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss
Hinweis:
Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, da die Staatsanwaltschaften keine Rechtsberatungen erteilen dürfen.
Informationen in leichter Sprache
Informationen in Leichter Sprachefür Opfer von Straftaten finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.