Zum öffentlichen Dienstrecht zählen die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts, soweit sie keinen finanziellen Bezug haben. (Für Fragen des Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie der Beihilfe und der Reisekosten liegt die Zuständigkeit beim Thüringer Finanzministerium.)
Gesetzliche Grundlagen
Die folgenden Verweise führen Sie zu den jeweils aktuellen Gesetzes- und Verordnungstexten auf dem Service-Portal des Freistaats Thüringen:
Thüringer Beamtengesetz
Thüringer Laufbahngesetz
Thüringer Personalvertretungsgesetz
Thüringer Disziplinargesetz
Thüringer Urlaubsverordnung
Thüringer Arbeitszeitverordnung
Thüringer Nebentätigkeitsverordnung
Thüringer Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter
Thüringer Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen durch die Bediensteten des Freistaats Thüringen
Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der Kommunalverwaltung und der staatlichen allgemeinen Verwaltung
Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes in der Kommunalverwaltung und der staatlichen allgemeinen Verwaltung
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http://www.thueringen.de/th3/tmik/oeffentliches_dienstrecht/ Seite erzeugt am: 28.06.2012, 11:27 Seite geändert am: 23.04.2018, 13:48