Landesjugendhilfeausschuss
Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt Aufgaben des Landesjugendamtes wahr. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit
- der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe
- die Jugendhilfeplanung und
- der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er beschließt über die Angelegenheiten der Jugendhilfe, soweit sie nach § 85 Abs. 2 SGB VIII zur Zuständigkeit des überörtlichen Trägers gehören, mit Ausnahme der laufenden Geschäfte.
Er berät die Landesregierung bei der Verwendung der vom Land für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel.
Die Arbeit des Landesjugendhilfeausschusses ist geregelt in der
Satzung für das Landesjugendamt des Freistaats Thüringen und in der
Geschäftsordnung für den Landesjugendhilfeausschuss Thüringen.
Geschäftsstelle
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Landesjugendamt -
Referat 4 1
Geschäftsstelle des Landesjugendhilfeausschusses
Werner-Seelenbinder-Str. 7
99096 Erfurt
Telefon: 0361 57 - 3411 440
Telefax: 0361 57 - 3411 830
christine.kascholke{at}tmbjs.thueringen{punkt}de
Mitglieder
Vorsitzender
Peter Weise
Landesjugendring Thüringen e. V.
Johannesstraße 19
99084 Erfurt
Stellvertretende Vorsitzende
Birgit Klemm
Stadtverwaltung Gera/FD Kinder- und Jugendhilfe
Gagarinstraße 99-101
07545 Gera
Stand: November 2018
Arbeitsgruppen des Landesjugendhilfeausschusses
Strategiegruppe
AG zur Prüfung der Anträge für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Planungsgruppe Landesjugendförderplan 2017 bis 2021
AG Kindertagesbetreuung
AG Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
AG zur Erarbeitung Fachlicher Empfehlungen für Eltern-Kind-Zentren in Thüringen
AG zur Erarbeitung Fachlicher Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Einrichtungen der Erziehungshilfe mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Schule und Familiengerichten
AG Fachkräftegewinnung/Fachkräftesicherung
AG Qualitätsrahmen für insoweit erfahrene Fachkräfte
AG Vollzeitpflege
Landesjugendamt
Das Landesjugendamt ist als obere Landesbehörde im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport errichtet. Die Aufgaben des Landesjugendamtes werden durch den Landesjugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Landesjugendamtes wahrgenommen. Die Aufgaben der Verwaltung des Landesjugendamts sind der für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Abteilung des Ministeriums übertragen.