Landesprüfungsamt für Lehrämter
Überblick
Die Lehrerausbildung erfolgt in der
ersten Phase an den Universitäten und in der
zweiten Phase an den Staatlichen Studienseminaren bzw. Seminarschulen sowie an den Ausbildungsschulen.
In Thüringen wird für fünf Lehrämter ausgebildet.
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Regelschulen
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Lehramt für Förderpädagogik.
Das Landesprüfungsamt für Lehrämter ist eine Organisationseinheit im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Es hat die Aufsicht über die Organisation, Durchführung und Auswertung der Staatsprüfungen für alle Lehrämter. Das Landesprüfungsamt für Lehrämter des Freistaates Thüringen hat seinen Sitz im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Informieren Sie sich auch über die
Rechtsgrundlagen der Lehrerbildung.
Kontakt
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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Landesprüfungsamt für Lehrämter
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
lpa{at}tmbjs.thueringen{punkt}de
Das Landesprüfungsamt für Lehrämter verfügt über eine Außenstelle:
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Erste Staatsprüfung
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In allen Lehramtsstudiengängen, die mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt abschließen, ist das Landesprüfungsamt für Lehrämter für die Durchführung der Prüfung zuständig. Entsprechendes gilt für Erweiterungsprüfungen oder Prüfungen in einem weiteren Fach.
In allen Fragen zur Anmeldung und Zulassung zur Prüfung, zu Prüfungsterminen und zu rechtlichen Grundlagen können Sie sich an das Landesprüfungsamt wenden.
Die Außenstelle des Landesprüfungsamtes Jena ist für Lehramtsprüfungen an folgenden Hochschulen zuständig:
- der Friedrich-Schiller-Universität Jena,
- der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar,
- der Bauhaus-Universität Weimar
(Lehramtsstudiengänge mit dem Fach Kunsterziehung),
- der Theologischen Fakultät der Universität Erfurt
(Lehramtsstudiengänge mit dem Fach Katholische Religionslehre).
Für Studenten, die noch in einem Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss der Ersten Staatsprüfung
- an der Universität Erfurt
(außer in Lehramtsstudiengänge mit dem Fach Katholische Religionslehre),
- der Technischen Universität Ilmenau oder
- an der Bauhaus-Universität Weimar
(Lehramt an berufsbildenden Schulen mit dem Fach Bautechnik)
immatrikuliert sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, das Studium mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt abzuschließen. Bitte wenden Sie sich in allen damit verbundenen Fragen direkt an das Landesprüfungsamt für Lehrämter.
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Nachqualifizierung von an staatlichen Schulen beschäftigten Lehrkräften / NQ
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Prüfungstermine
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Aufgaben des Landesprüfungsamts für Lehrämter
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- Festlegen der Termine der Staatsprüfungen
- Beauftragung von Prüfern
- Beauftragung von Gutachtern
- technische und organisatorische Absicherung der Ersten und Zweiten Staatsprüfung
- Genehmigung von Prüfungsplänen
- Erfassung von Ausbildungs- und Prüfungsergebnissen
- Überprüfung der Prüfungsakten
- Zulassung zur Staatsprüfung
- Genehmigung von Unterbrechung der Prüfung
- Genehmigung von Rücktritt von der Prüfung
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Prüfungsergebnisse von Lehramtsanwärtern, die den Vorbereitungsdienst in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis ableisten
- Verlängerung der Abgabefrist für Hausarbeiten
- Genehmigung von Anträgen für vorgezogene Hausarbeiten
- Ausstellen von Bescheiden bei Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung
- Zulassung zur Wiederholungsprüfung
- Ausstellen von Zeugnissen über die Erste und Zweite Staatsprüfung
- Widerspruchsbehörde bei strittigen Prüfungsentscheidungen
- Archivierung von Prüfungsakten
Weitere Aufgaben des Landesprüfungsamt für Lehrämter bestehen in:
- der Zusammenarbeit mit den Hochschulen, deren Fachbereichen und den Zentren für Lehrerbildung sowie der Beratung in grundsätzlichen Fragen der Gestaltung von Lehramtsstudiengängen und der Erstellung der Studienordnungen,
- der Beratung, Unterstützung und Schulung von Prüferinnen und Prüfern,
- der Beratung von Studierenden, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern zu Prüfungsfragen.
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