Suchtprävention und -krankenhilfe
Hilfe für Beschäftigte des Schulamtsbereichs, die von Abhängigkeit bedroht oder betroffen sind - Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
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Die Suchtbeauftragten der Staatlichen Schulämter Thüringens bieten Beschäftigten, die von einer Abhängigkeit bedroht oder betroffen sind und deren Schulleiterinnen und Schulleitern oder auch Kolleginnen und Kollegen Beratung an. Schwerpunkte sind die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des geordneten Dienstbetriebs sowie mögliche weitere Hilfen und unterstützende Einrichtungen.
Folgende Aufgaben und Merkmale kennzeichnen die Arbeit der Suchtbeauftragten:
- unabhängige und fachlich weisungsfreie Beratung von Betroffenen unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht
- Information und Beratung von Vorgesetzten, jedoch keine Übernahme der Führungsverantwortung der jeweiligen Vorgesetzten
Für Näheres können Sie gern unsere Ansprechpartnerinnen kontaktieren:
Sämtliche Gespräche unterliegen der strengen Vertraulichkeit. Jeder Ratsuchende kann sicher sein, dass keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden.
Hinweise für Schulleiterinnen und Schulleiter
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