Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners
Einfache Informationen, die Sie in den EA-Geschäftsstellen erhalten sind gebührenfrei. Für die Abwicklung von Verfahren und Formalitäten fällt eine Gebühr an. Die Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Zeitaufwand ab und beträgt 14,50€ je angefangene 15 min gemäß der „Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung“ vom 13. März 2013.
Die Erhebung der Verwaltungsgebühren der beteiligten Fachbehörden obliegt nicht den EA-Geschäftsstellen, sondern wie bisher der jeweiligen Behörde.