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Behörden, Gerichte und sonstige Stellen des Landes Thüringen sowie der Aufsicht des Landes Thüringen unterstehende Einrichtungen sind laut Thüringer Archivgesetz verpflichtet, alle Unterlagen, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, der zuständigen Abteilung des Landesarchivs Thüringen anzubieten. Auch nachgeordnete Stellen des Bundes auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen unterliegen in der Regel dieser Anbietungspflicht gegenüber dem Landesarchiv Thüringen. Ihren Ansprechpartner finden Sie über das Zuständigkeitsverzeichnis.