Organisation von Denkmalschutz und Denkmalpflege in Thüringen
In Thüringen ist die Denkmalverwaltung mehrgliedrig aufgebaut.
Ihre Struktur wird durch das Thüringer Denkmalschutzgesetz (§23–26) geregelt.
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Ihre ersten Ansprechpartner in allen Belangen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes sind stets die Unteren Denkmalschutzbehörden. Sie sind in den kreisfreien Städten beim Oberbürgermeister und in den Landkreisen beim Landrat angesiedelt.
Die Denkmalfachbehörde, das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie mit den Dienstsitzen Erfurt und Weimar, ist die unmittelbar dem zuständigen Ministerium nachgeordnete Fachbehörde.
Oberste Denkmalschutzbehörde ist die Thüringer Staatskanzlei in Erfurt, die Obere Denkmalschutzbehörde das Landesverwaltungsamt in Weimar.
Die folgenden Links geben Auskunft über Aufgaben, Zuständigkeiten und Ansprechpartner der jeweiligen Behörden:
Untere Denkmalschutzbehörden in den Kreisen/kreisfreie Städten
Denkmalfachbehörde Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Obere Denkmalschutzbehörde Landesverwaltungsamt
Oberste Denkmalschutzbehörde Thüringer Staatskanzlei
Ehrenamtliche Denkmalpflege in Thüringen