Auftrag und Aufgaben der Denkmalpflege in Thüringen
Thüringens besitzt eine bemerkenswerte Kulturlandschaft
Schätzungsweise über 30.000 Bau- und Kunstdenkmale sowie ein bedeutender Bestand an archäologischen Denkmalen von der Ur- und Frühgeschichte bis hin in mittelalterliche Zeitepochen prägen den Freistaat. Jährlich werden etwa 500 neue archäologische Bodendenkmalkomplexe bekannt.
Dieses historische Erbe für die Nachwelt als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen, zu erhalten und in aktuelle städtebauliche und dörfliche Planungen einzubeziehen ist Auftrag des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.
Mit der Erfassung und denkmalpflegerische Betreuung der wertvollen Hinterlassenschaften trägt das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie als dem TMBWK nachgeordnete Denkmalfachbehörde eine hohe kulturelle Verantwortung. Die Wahrnehmung ihres gesetzlich verankerten Auftrages regelt seit 1992 das 2004 novellierte „Thüringer Gesetz zu Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale“ (
ThürDSchG).
Zu den zentralen Aufgaben des TLDA zählen:
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Stellungnahmen und Beratung
Inventarisierung
Forschung und wissenschaftliche Grundlagenarbeit
Vermittlung und Dokumentation
Bewilligung von Fördermitteln und Steuerbescheinigungen
Die Fachbehörde ist grundsätzlich in denkmalschutzrechliche Erlaubnisverfahren eingebunden und erstellt fachliche Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungen oder sonstigen Verfahren.
Bei Pflege, Unterhaltung und Wiederherstellung eines Kulturdenkmals oder durch Baugeschehen ausgelöste Ausgrabungen steht sie Planern, Bauherren, Architekten, Restauratoren, Handwerkern oder anderen Partnern denkmalfachlich beratend zur Seite.
Seine Mitarbeiter arbeiten an der systematischen Erfassung (Inventarisierung) von Kulturdenkmalen und deren Eintragung in das sogenannte Denkmalbuch, ein öffentliches Verzeichnis, in dem sich auch wichtige archäologische Fundstellen wiederfinden. Diese grundlegende Arbeit der Erfassung und Bewertung denkmalwürdiger Bauten bildet die Voraussetzung für den sich im Zuge baulicher Maßnahmen anschließenden denkmalgerechten Umgang mit dem Objekt.
In der Bau- und Kunstdenkmalpflege werden wissenschaftliche Forschungen zum Kulturdenkmalbestand der jeweiligen Fachgebiete betrieben und bei Bedarf auch Untersuchungen an Kulturdenkmalen wie Bauforschungen oder Restaurierungen in Auftrag gegeben.
Das Archäologenteam führt selbst durch geplante Bau- oder städtebauliche Maßnahmen erforderliche Grabungen vor Ort aus.
Die wissenschaftlichen Auswertungen sind durch eine hochqualifizierte interdisziplinäre Arbeitsweise geprägt, die neben Archäologen, Kunst- und Bauhistorikern mit ihren jeweiligen Spezialbereichen auch Nachbarwissenschaften sowie naturwissenschaftliche Disziplinen einbezieht. Neben diesen Forschungsbeiträgen zur Landesgeschichte, erarbeitet das TLDA in Kooperation mit anderen Einrichtungen auch methodische Grundlagen in verschiedenen Fachgebieten (z.B. Restaurierung, Konservierung).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewahrung der Kulturdenkmale ist nicht zuletzt das Verständnis für Denkmalschutz und Denkmalpflege in breiten Bevölkerungskreisen. Das TLDA verfolgt verschiedene Wege, um die Kulturdenkmale des Freistaates einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sie dadurch für die Identifikation der Bürger mit ihrer Heimat, die Bildung, den Tourismus etc. wirksam werden zu lassen.
So setzt die Fachbehörde auf die Vermittlung ihres Anliegens, zum Beispiel in (populär-) wissenschaftlichen
Publikationen , durch Vorträge , Fachtagungen, archäologische Wanderwege oder Ausstellungen.
Mit dem angegliederten
Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringens und seinen Außenstellen hat die Fachbehörde in besonderer Weise die Möglichkeit, allgemeinverständlich und für verschiedenste Zielgruppen landesgeschichtliche Zusammenhänge und das Anliegen der Denkmalpflege zu vermitteln.
Öffentlich nutzbar sind darüber hinaus die in beiden Dienststellen bereitstehenden Archive, Bibliotheken und Bildstellen.
Die Fachbehörde bewilligt die beim Land Thüringen beantragten
Fördermittel (Antrag) - im Jahr rund 700 - und stellt jährlich etwa 300 denkmalschutzrechtliche Steuerbescheinigungen (gesetz. Grundlagen) aus.