Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die
StVO gilt auf öffentlichen Wegen und Plätzen und regelt das Verhalten für jeden Verkehrsteilnehmer im Rahmen des so genannten Gemeingebrauchs.
Die StVO ist hierfür in drei Abschnitte gegliedert:
Teil I: Allgemeine Verkehrsregeln,
Teil II: Zeichen und Verkehrseinrichtungen,
Teil III: Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
Das TMBLV ist an der Weiterentwicklung der StVO insbesondere im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beteiligt. Die Gesetzgebungskompetenz liegt bei der Bundesregierung.
Links
Informationen zur StVo auf den Seiten des Bundesministeriums für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung
Der Bußgeldkatalog