13.05.2013 21:39 Uhr

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die StVO gilt auf öffentlichen Wegen und Plätzen und regelt das Verhalten für jeden Verkehrsteilnehmer im Rahmen des so genannten Gemeingebrauchs.

Die StVO ist hierfür in drei Abschnitte gegliedert:

Teil I:   Allgemeine Verkehrsregeln,
Teil II:  Zeichen und Verkehrseinrichtungen,
Teil III: Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften

Das TMBLV  ist an der Weiterentwicklung der StVO insbesondere im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beteiligt. Die Gesetzgebungskompetenz liegt bei der  Bundesregierung.

 

Links

Informationen zur StVo auf den Seiten des Bundesministeriums für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung

Der Bußgeldkatalog