15.05.2013 15:42 Uhr

Güterkraftverkehr

Langlkw

Der Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Die geltenden Regelungen sind im Güterkraftverkehrsgesetz enthalten.

 

Longliner130

Bericht zum Thüringer Pilotprojekt „Gigaliner“

Fast zwei Jahre – vom 1. Juli 2008 bis Dezember 2009 - begleitete die Fachhochschule Erfurt das Thüringer Projekt „Gigaliner“ wissenschaftlich. Die Ergebnisse des Einsatzes der 25 Meter langen 40-Tonnen-LKWs können Sie hier nachlesen.

 

Informationen und zuständige Behörden

Weitere Informationen zum Werkverkehr oder zum erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr können die in Thüringen zuständigen Erlaubnisbehörden für den Güterkraftverkehr geben. Das sind die Landratsämter bzw. die kreisfreien Städte und hier in der Regel die Verkehrsämter. Das Landesverwaltungsamt Weimar sowie die Außenstelle Erfurt des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) erteilen gleichfalls Auskünfte hierzu.

Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel.:  (03 61) 37 73 74 10
Fax:  (03 61) 37 73 74 54       


Bundesamt für Güterverkehr (BAG) - Außenstelle Erfurt
Bahnhofstraße 37       
99084 Erfurt        
Tel.: (03 61) 6 64 89 – 0       
Fax: (03 61) 6 64 89 – 66


Bundesamt für Güterverkehr (BAG ) - Hauptsitz
Werderstr. 34
50672 Köln
Tel.: (02 21) 57 76-0             
Fax: (02 21) 57 76-17 77