14.06.2013 12:21 Uhr

Straßenbauförderung

I. Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (RL - KSB)


1. Zweck
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse kommunaler Straßen durch Förderung:

  • Neubau, Erweiterung sowie Um- und Ausbau von Straßen und Ingenieurbauwerken, wie: verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, verkehrswichtiger Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, Ortsverbindungsstraßen
  • Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken
  • dynamische Verkehrsleitsysteme
  • Kreuzungsmaßnahmen
  • verkehrswichtige selbstständig geführte Radverkehrsanlagen
  • besondere Fahrspuren für Busse
  • bauliche Erhaltung von Straßen und Ingenieurbauwerken, wie:  verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, Ortsverbindungsstraßen, Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, abgestufte Landesstraßen
  • Parkeinrichtungen mit Ausnahme von Parkhäusern, Tiefgaragen und Umsteigeparkplätzen, wenn dadurch die Ortsdurchfahrten entlastet werden
  • bauliche Erhaltung sowie Um- und Ausbau von Verbindungsstraßen zu Kleinsiedlungsgebieten
  • begleitende Maßnahmen des Straßenbaus im Zusammenhang mit dem Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der Straßenbahnen
  • Erweiterung und Erhaltung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Anliegerstraßen
  • Pendlerparkplätze in der Nähe von Autobahnausschlusstellen
     

2. Antragsberechtigt
kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise des Freistaats Thüringen

3. Zuschüsse
bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

4. Anmeldung
bei den territorial zuständigen Straßenbauämtern bis zum 10.09. des dem vorgesehenen Baubeginn vorhergehenden Jahres

5. Antragstellung
bei den territorial zuständigen Straßenbauämtern

6. Richtlinie Kommunaler Straßenbau

7. Antragsformulare

Örtliche Zuständigkeit der Straßenbauämter


II. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2007-2013)


1. Zweck
Verbesserung des Landesstraßennetzes im Freistaat Thüringen durch Anteilsfinanzierung
•    Verbesserung der Anbindung von Wirtschaftsstandorten
•    Verbesserung der Erreichbarkeit benachteiligter Regionen
•    Verbesserung der Erreichbarkeit touristisch bedeutsamer Regionen
•    Verbesserung der Straßenanbindung zu Haltepunkten des Schienenverkehrs

2. Zuschüsse
•    75 % der zuwendungsfähigen Kosten werden aus Mitteln des EFRE finanziert
•    25 % aus Landesmittel