Im Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) ist festgelegt, dass Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das Land und Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr (StPNV) die Landkreise bzw. kreisfreien Städte, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte sind.
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Mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Planung, Bestellung und Organisation des SPNV hat das Land die Nahverkehrsgesellschaft Thüringen mbH beauftragt. Ihr obliegt auch die Abstimmung mit den Nachbarländern sowie mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, um länderübergreifende und zwischen SPNV und StPNV vernetzte Angebote vorzuhalten.
Nach dem Thüringer ÖPNV-Gesetz ist der ÖPNV eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Er soll im Interesse der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebendbedingungen unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Solzialverträglichkeit eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen. Daher ist es Ziel der Landesregierung, dass in Thüringen ein leistungsfähiges, attraktives, qualitativ hochwertiges und vernetztes ÖPNV-Angebot gestellt wird.
Unterteilung des ÖPNVs und Richtlinien zum ÖPNV
Straßenpersonennahverkehr
Schienenpersonennahverkehr
Richtlinien zur Förderung des ÖPNVs