26.04.2013 09:53 Uhr

Luftverkehrsförderung

Was wird gefördert?

Die Förderung dient der Schaffung und Sicherheit von Infrastruktur an Vekehrsplätzen in Thüringen für den Geschäftsreiseverkehr und für Zubringerdienste zu Flughäfen zur luftverkehrsmäßigen Anbindung flughafenferner Landesteile sowie allgemein der Erhöhung der Sicherheit.

Die Förderung der Flugplätze nach "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus sowie von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an Thüringer Flugplätzen" wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 10/2013 auf Seite 489 veröffentlicht. 


Wer wird gefördert?

  • Halter von Verkehrlandeplätzen für den Ausbau
  • Halter von Flugplätzen für Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit

 

Antragstellung/Bewilligungsbehörde:

      Thüringer Landesverwaltungsamt
      Referat Straßen- und Luftverkehr
      Weimarplatz 4
      99423 Weimar

      Zentrale Behördennummer
      Tel.: 0361 3770-0