Luftverkehrsförderung
Was wird gefördert?
Die Förderung dient der Schaffung und Sicherheit von Infrastruktur an Vekehrsplätzen in Thüringen für den Geschäftsreiseverkehr und für Zubringerdienste zu Flughäfen zur luftverkehrsmäßigen Anbindung flughafenferner Landesteile sowie allgemein der Erhöhung der Sicherheit.
Die Förderung der Flugplätze nach "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus sowie von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an Thüringer Flugplätzen" wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 10/2013 auf Seite 489 veröffentlicht.
Wer wird gefördert?
- Halter von Verkehrlandeplätzen für den Ausbau
- Halter von Flugplätzen für Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
Antragstellung/Bewilligungsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat Straßen- und Luftverkehr
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Zentrale Behördennummer
Tel.: 0361 3770-0