Binnenschiffahrt
Gewerbliche Binnenschifffahrt findet in Thüringen hauptsächlich auf der Hohenwarte- und der Bleilochtalsperre statt. Eingesetzt werden Fahrgastschiffe mit einer Kapazität bis zu 300 Plätzen.
Weiterhin werden auf den oben genannten Stauseen durch Unternehmen auch Dienstleistungen wie Wassertaxi, Wasserski und Wakeboard angeboten.
Auf der Hohenwartetalsperre wird in den Monaten Mai bis Oktober eine Personen- und Autofährverbindung zwischen Linkenmühle und Altenbeuthen aufrechterhalten. Damit lassen sich ca. 20 km der sonst notwendigen Umfahrung der Talsperre sparen.
Darüber hinaus werden gewerbliche Floßfahrten auf der Saale, auf der Werra und auf dem Stausee Hohenleuben angeboten.
Die Genehmigungsvorraussetzungen für die gewerbliche Schiff- und Floßfahrt in Thüringen sind in der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchifffloßVO) festgeschrieben. Insbesondere werden darin die Zulassung und der Betrieb von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Sachen auf Thüringer Gewässern geregelt und die Erfordernisse und Vorraussetzungen zum entgeltlichen Führen von Schiffen oder Schwimmkörpern bestimmt.
Zuständig für den Vollzug der ThürSchiffFloßVO ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
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Verkehrsminister Carius erlässt neue Verordnung für Schiff- und Floßfahrten
Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchifffloßVO)