Gesetze
- Bundesebene: Raumordnungsgesetz (ROG)
- Landesebene: Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG)
Das neugefasste Thüringer Landesplanungsgesetz vom 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 450) ist am 22. Dezember 2012 in Kraft getreten.
Novellierung des Raumordnungsgesetzes
Das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) wurde am 30. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 65 S. 2986) verkündet.
Das Inkrafttreten ist zweigeteilt. Abschnitt 3 (§§ 17 bis 25) und § 29 des Artikels 1 sowie Nummer 1 des Artikels 2 sind am Tag nach der Verkündung (31. Dezember 2008), das Gesetz im Übrigen sechs Monate nach seiner Verkündung (30. Juni 2009) in Kraft getreten.
Die Novellierung des Raumordnungsgesetzes war als Folge der in 2006 wirksam gewordenen Föderalismusreform I erforderlich geworden.
Die Föderalismusreform I ließ die Rahmengesetzgebungskompetenz ganz entfallen. Deshalb konnte das alte, auf Grund der Rahmengesetzgebungskompetenz erlassene Raumordnungsgesetz nicht mehr auf Dauer weiter gelten. Die Raumordnung unterfällt nunmehr der konkurrierenden Gesetzgebung. Dabei braucht der Bund nicht mehr nachzuweisen, dass ein Bundesgesetz erforderlich ist. Die Länder haben ein sog. Abweichungsrecht. Danach können sie, soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht hat, durch Gesetz abweichende Regelungen treffen.
Mit dem neuen ROG sind die von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Reglungen weitgehend in das neue Gesetz überführt worden. Dabei verbleibt den Ländern weiterhin Spielraum für ergänzendes Landesrecht.
Novellierung des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Auf Grund des Außerkrafttretens des ThürLPlG mit Ablauf des 31. Dezembers 2011 sowie in Folge der Novellierung des ROG wird das Gesetz derzeit neu gefasst.