Medieninformation
Schifffahrtsverwaltung wird reformiert
Verkehrsminister Carius erlässt neue Verordnung für Schiff- und Floßfahrten
Aus diesem Grund haben wir nach zehn Jahren die Verordnung überprüft und novelliert. Wir bündeln jetzt Verwaltungshandeln im Landesverwaltungsamt und konnten Normen im Bereich der Sportboote deregulieren“, sagte heute (Dienstag) in Erfurt der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Christian Carius. Das Kabinett hatte zuvor der überarbeiteten Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt seine Zustimmung gegeben.
Die neue Verordnung delegiert Verwaltungsaufgaben vom Verkehrsministerium in das Landesverwaltungsamt, das bereits jetzt vielfältige andere Vollzugsaufgaben im Bereich der Verkehrsverwaltung wahrnimmt. Hierzu gehören künftig auch die Betriebszulassung gewerblich genutzter Binnenschiffe und Flöße und die Erteilung des Thüringer Binnenschifffahrtsführerscheins.
Für gewerblich tätige Wassersportunternehmen, die zum Beispiel Wasserski- und Wakeboardfahren oder Tauchsport anbieten, konnte eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden. Sie unterliegen mit ihren Sportbooten künftig nicht mehr den Anforderungen der Schifffahrtsverordnung, sondern - wie auch die privaten Sportbootbesitzer - den allgemeinen Regeln des Thüringer Wassergesetzes. Damit wird für die Sportboote die Verwaltung künftig in einer Hand bei den unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte gebündelt.
Hintergrund: Auf den Saaletalsperren fahren derzeit elf größere Fahrgastschiffe, vier sogenannte Taxiboote (bis zu 12 Personen) und eine Fähre. Im gewerblich betriebenen Wassersport sind am Thüringer Meer bislang sechs Sportboote im Einsatz. Darüber hinaus werden auf der Saale, der Werra und der Talsperre Hohenleuben insgesamt zwölf Flöße für den touristischen Personentransport betrieben.