12.07.2011
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

Medieninformation

Carius stellt Landesentwicklungsprogramm 2025 vor

„Seit Inkrafttreten des Landesentwicklungsplan im Jahr 2004 haben sich die Rah­menbedingungen für die Entwicklung des Landes verändert. Der Freistaat Thüringen steht vor einer Vielzahl von neuen Herausforderungen und Chancen. Mit dem Planungshorizont für das Jahr 2025 bietet das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP) eine nachhaltige Zukunftsperspektive für den Freistaat Thüringen. Beim Landesentwicklungsprogramm 2025 handelt es sich um den dritten landesweiten Raumordnungsplan nach 1993 und 2004.“ Das erklärte Minister Christian Carius heute (Dienstag) bei der Präsentation des 1. Entwurfs des LEP 2025 in Erfurt.

„Dabei ist der Leitbegriff ‚Kulturlandschaft im Wandel’ Rahmenbedingung“, so der Landesentwicklungsminister weiter, „und zugleich oberste Zukunftsperspektive für eine erfolgreiche Landesentwicklung. Herausforderungen, wie z. B. der demografische Wandel, der Klimawandel (einschließlich der Energiewende) und weniger werdende öffentliche Finanzmittel werden berücksichtigt und sollen gezielt bewältigt werden. Die vielfältige Thüringer Kulturlandschaft mit ihren Städten und Dörfern, leistungsfähigen Infrastrukturen und intakten Freiräumen soll bewahrt werden, Veränderungen werden nicht nur hingenommen, sondern aktiv gestaltet. Wir gestalten Zukunft und fördern Nachhaltigkeit mit dieser Strategie. Und das weit über ein Jahrzehnt hinaus.“

ZEHN ZENTRALE ZUKUNFTSOPTIONEN

1. Schutz und Erhaltung von Kulturerbestandorten

Erstmalig werden 34 Kulturerbestandorte von internationaler, nationaler oder Thüringer Bedeutung bestimmt, die aufgrund eines besonderen Umgebungsbezugs besonders und über das Fachrecht hinaus zu schützen sind. Derartige Standorte sind z. B. die Wartburg, Schloss Friedenstein, Burg Ranis oder das Kyffhäuser-Denkmal.

2. Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge durch ein dichtes Netz von Mittelzentren und Zentralen Orten als Ankerpunkte und Impulsgeber

Die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge bleibt Leitvorstellung der Landesentwicklung. Zentrale Instrumente sind die im Vergleich zum LEP 2004 unveränderten Mittelzentren als Ankerpunkte und Impulsgeber und ein dichtes Zentrale-Orte-System. Die räumliche Verteilung der Mittelzentren mit ihren vielfältigen Funktionen der Daseinsvorsorge bietet eine angemessene Erreichbarkeit aus allen Landesteilen. Gemeinsam mit den Ober- und Grundzentren und in Verbindung mit einem leistungsfähigen Straßennetz ist die Erreichbarkeit eines Zentralen Ortes innerhalb von weniger als 20 Minuten aus allen Teilen des Landes nachhaltig gesichert.


3. Landesweit einheitliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels

Der großflächige Einzelhandel soll mit dem neuen LEP 2025 auf die Mittel- und Oberzentren verstärkt ausgerichtet werden. Für den Sonderfall der Hersteller-Direktverkaufszentren (Factory Outlet Center / FOC) soll durch die Zuordnung zum Raum um das Hermsdorfer Kreuz aufgrund der besonderen Standortgunst ein neuer Weg zur Diskussion gestellt werden.

4. Stärkung Thüringens in der Metropolregion Mitteldeutschland

Der Thüringer Kernraum Erfurt, Weimar, Jena und Gera der Metropolregion Mitteldeutschland soll zukünftig mit den Kernen Leipzig/Halle und Dresden gleichgestellt werden. Dazu zählt beispielsweise die Stärkung des Eisenbahnknotens Erfurt sowie der Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung.

5. Sicherung der Standortgunst Thüringens durch Entwicklungskorridore

Im LEP 2025 werden erstmalig Entwicklungskorridore definiert. Mit diesen Entwicklungskorridoren soll die besondere Standortgunst entlang leistungsfähiger Verkehrsinfrastrukturen im europäischen Wettbewerb dadurch gesichert werden, dass hier beispielsweise keine besonderen Schutzgebietsausweisungen oder infrastrukturelle Zerschneidungen erfolgen, die ein nachhaltiges Wachstum einschränken.

6. Ausbau der erneuerbaren Energien durch konkrete Mengenvorgaben für erneuerbare Energie in Thüringen und in den Planungsregionen

Im LEP 2025 ist eine klare Zielstellung für die Stärkung der erneuerbaren Energien in Bezug auf die Eckpunkte der Landesregierung „Neue Energie für Thüringen“ verankert. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energie auf 45 Prozent am Nettostromverbrauch gesteigert werden. Den Regionalen Planungsgemeinschaften in Thüringen werden konkrete Energiemengen für einen Energiemix erneuerbarer Energien zugeordnet. Diese Zielstellungen sollen von einer kontinuierlichen Evaluierung flankiert werden, so dass die Zielvorgaben im Licht dieser Evaluierung auch vor dem Jahr 2025 angepasst werden können.

7. Sicherung des Freiraums durch großräumige Freiraumverbundsysteme

Als neues Instrument zur Sicherung des Freiraums werden großräumige Freiraumverbundsysteme eingeführt. So soll es möglich werden, beispielsweise zusammenhängende Freiräume als Wanderkorridore für bestimmte Leittierarten (Wildkatze, Luchs) großräumig innerhalb Thüringens und auch zu den Nachbarländern zu sichern. Daneben werden weite Teile des Landes weiterhin durch Freiraumbereiche Land- und Forstwirtschaft für wirtschaftliche Aktivitäten im Freiraum gesichert.

8. Langfristige Sicherung der Rohstoffpotenziale

Im Bereich der Rohstoffsicherung wird erstmalig neben der kurz- bis mittelfristigen Rohstoffgewinnung auch eine langfristige Rohstoffsicherung für zukünftige Generationen durch zusätzliche Vorranggebiete ermöglicht.

9. Stärkung der Regionalplanung durch klare Arbeitsaufträge

Das LEP 2025 enthält weiterhin Arbeitsaufträge für die Regionalplanung. Diese werden zum bisherigen LEP 2004 präzisiert und auf die Kernkompetenzen der Regionalplanung ausgerichtet. Zudem sollen die Regionalen Planungsgemeinschaften noch stärker über informelle Entwicklungskonzepte auf die Geschicke der Planungsregion Einfluss nehmen können. Insofern wird die Rolle der Regionalen Planungsgemeinschaften als regionalpolitisch relevante Akteure weiter gestärkt.

10. Umsetzung von EU-Recht: Umweltprüfung des LEP

Mit einem Umweltbericht als Umsetzung einer EU-Richtlinie und entsprechender Bundesgesetze wird mit dem LEP 2025 erstmalig in Thüringen ein landesweiter Raumordnungsplan einer vollständigen Umweltprüfung unterzogen. Diese Umweltprüfung ist als zusammenhängender Umweltbericht Teil der Begründung zum LEP 2025.


Mit dem Kabinettbeschluss des LEP-2025-Entwurfs vom 12. Juli 2011 wurde der Startschuss für eine breite öffentliche Diskussion gegeben. Jetzt wird der LEP-Inhalt an alle Thüringer Gemeinden mit der Bitte um Stellungnahme versendet. Auch der Thüringer Landtag wird beteiligt. Parallel zum formellen Verfahren sind Regionalforen in den Planungsregionen vorgesehen. Bis zum Jahresende sollen die Auswertung der Stellungnahmen und die Überarbeitung des LEP-2025-Entwurfs weitgehend abgeschlossen sein, so dass Anfang 2012 eine erneute Befassung im Kabinett mit anschließender Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Landtags erfolgen kann. Damit wäre eine Fertigstellung Mitte 2012 realistisch.

Zeitkorridor

12. Juli 2011 Kabinettbeschluss 1. Entwurf
Sept. – Okt. 2011 1. Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Landtags
Sept./Okt. 2011 Regionalforen in den Planungsregionen
Nov. – Dez. 2011 Auswertung und Überarbeitung des 1. Entwurfs

Ende 2011/Anfang 2012

Kabinettbeschluss 2. Entwurf
ab 1. Quartal 2012 2. Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Landtags
2. Quartal 2012 Auswertung und Überarbeitung des 2. Entwurfs
Mitte 2012 Abschließender Kabinettbeschluss LEP 2025