Die Antikorruptionsbeauftragte im Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr
Zentrale Melde- und Informationsstelle für die Korruptionsbekämpfung ist die Leitstelle Innenrevision der Landesregierung beim Thüringer Innenministerium. Darüber hinaus wurde bei allen obersten Landesbehörden jeweils ein eigener Antikorruptionsbeauftragter (AKB) bestellt. Er ist Ansprechpartner für die Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der jeweiligen Dienststelle sowie für Bürgerinnen und Bürger bei Korruptionshinweisen. Er ist ebenso verantwortlich für die Verhütung und Aufdeckung von Korruptionsfällen und unterstützt die Behördenleitung in ihrer Steuerungs- und Entscheidungsfunktion.
Im Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wird diese Aufgabe wahrgenommen von:
Antikorruptionsbeauftragte Steffi Schultz
Tel.: (0361) 37–91150
Fax: (0361) 37–919150
E-Mail
Sofern Sie eine Frage zur Korruption haben, einen Verdacht oder Kenntnis von einem Vorgang haben, der überprüft werden sollte, wenden Sie sich bitte direkt an die genannten Mitarbeiter. Selbstverständlich werden Ihre Hinweise streng vertraulich behandelt.
Allgemeine Informationen
Die Thüringer Landesregierung hat als Richtschnur, Handlungsanleitung und Hilfestellung zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention die „Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen“ erlassen. Diese gilt für alle Behörden, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen des Freistaats sowie die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Für die Amtsführung eines Bediensteten des Freistaats Thüringen wird zudem auf die Verwaltungsvorschrift zu § 42 des Beamtenstatusgesetzes in Verbindung mit § 58 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes verwiesen, die das Verbot zur Annahme von Belohnungen und Geschenken durch die Bediensteten des Freistaats Thüringen regelt.