07.01.2013 11:17 Uhr

Bodenmanagement

Das Bodenmanagement fasst begrifflich die Bodenordnung und die amtliche Grundstückswertermittlung als ein Bereich der Vermessungs- und Katasterverwaltung zusammen.

Die Bodenordnung ist das regelmäßige Vollzugsinstrument der gemeindlichen Bauleitplanung. Sie ist der vierte Teil des allgemeinen Städtebaurechts im ersten Kapitel des Baugesetzbuches (§§ 45 bis 85).

Bild Bodenmanagment 1

Im Umlegungsverfahren werden die Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die geplante Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Das Baugesetzbuch ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass von der Gemeinde Umlegungsausschüsse mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen für die Durchführung der Umlegung gebildet werden.

In Thüringen wurde hierzu die Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) vom 22.03.2005 GVBl. S. 155, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.12.2009 GVBl. S. 786 beschlossen.

Die Kosten für die verfahrenstechnischen Arbeiten richten sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für Bodenordnungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (ThürVwKostOBo) vom 22.03.2005 GVBl. S. 157, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.12.2009 GVBl. S. 787.

 

Bild Bodenmanagment 2

Ziel der amtlichen Grundstückswertermittlung mit der europaweit einzigartigen gesetzlich geregelten Kaufpreissammlung ist die Herbeiführung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt für den Bürger. Die Finanzierung einer Immobilie ist oft eine einmalige Angelegenheit, die sehr lange bindet. Der Bürger ist in diesem Markt besonders schutzbedürftig. Ohne objektive Aussagen zum örtlichen Grundstückmarkt, wie z.B. Vergleichspreise, kann er ein angebotenes Objekt und seine Finanzierung nicht beurteilen. Wohnen ist ein Elementarbedürfnis. Wohnungseigentum trägt zur Stabilisierung der bürgerlichen Gesellschaft bei und sichert damit den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Die gesetzliche Grundlage ist das dritte Kapitel des Baugesetzbuch (§§ 192 bis 199).
Die Landesregierungen wurden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Bildung und das Tätigwerden von Gutachterausschüssen und der Oberen Gutachterausschüsse zu regeln. In Thüringen wurde hierzu die Thüringer Gutachterausschussverordnung (ThürGaaVO) vom 24.06.2003 GVBl. S. 373, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.12.2009 GVBl. S. 786 beschlossen.



Eine Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Gutachterausschüsse (ThürVwKostOGaa) befindet sich zurzeit im Verordnungsverfahren.
 

Weiterführende Informationen

Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo)

IKG-GIZ
Erweitertes Interministerielles Koordinierungsgremium - Geoinformationszentrum

Geoportal
GeoMIS.Thüringen - Geodatensuche

INSPIRE
Europäische Geodateninfrastruktur

GDI-DE
Geodateninfrastruktur Deutschland

BDVI
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V.

AdV
Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland