Thüringer Staatspreis 2000
"Thüringer Staatspreis für Architektur und Städtebau für Bundesarbeitsgericht in Erfurt"
Den "Thüringer Staatspreis für Architektur und Städtebau" des Jahres 2000 erhielt das Berliner Architekturbüro Gesine Weinmiller. Prämiert wurde damit der Bau des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt.
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Der vom Thüringer Finanzministerium sowie dem Innenministerium und der Architektenkammer Thüringen nun schon zum dritten Mal ausgelobte Thüringer Staatspreis soll bereits realisierte Projekte auszeichnen, die beispielhaft die Planungs- und Baukultur in Thüringen fördern helfen sollen. "Architektur hat einen großen Einfluß auf die Lebensqualität und damit letztlich auch auf das Lebensgefühl, egal ob im Beruf oder in der Freizeit", so ein Sprecher des Finanzministeriums.
Bereits 1996 und 1998 wurden realisierte Projekte, die beispielhaft die Planungs- und Baukultur in Thüringen fördern und damit einen entscheidenden Beitrag für die Bewältigung der Probleme bei der Erhaltung der Bausubstanz, ihrer Weiterentwicklung und Neugestaltung in den Thüringer Städten und Dörfern leisten, ausgezeichnet. Der Staatspreis will innovative städtebauliche und architektonische Konzeptionen, die zeitgemäße bauliche Entwicklung dokumentieren, auffinden und vorzeigen.
Dies sei schon bei den Wettbewerbssiegern 1996, dem Musikgymnasium Belvedere in Weimar (Architekt: van den Valentyn), und 1998, der multifunktionalen Halle für Sport und Kultur in Meiningen (Architekt: Prof. Peter Kulka), deutlich geworden. Auch beim diesjährigen Architekturwettbewerb wurden Arbeiten eingereicht, die öffentliche Gebäude, Hochbauten, Industrie- und Gewerbebauten beinhalteten, die neue und zeitgemäße Architektur verdeutlichen, in die Umgebungsbebauung harmonisch integriert seien und die qualitäts- und kostengünstige Lösungen verdeutlichten, so das Ministerium weiter. Bei der jetzt durchgeführten Preisgerichtssitzung sei nicht die Größe des Bauvorhabens entscheidend gewesen, sondern die Qualität der Architektur.
Der Staatspreis soll zudem mit den Gestaltungsmöglichkeiten der heutigen Architektur vertraut machen und für die neu entstehende Baukultur Thüringens werben, auf die neu entstehende Baukultur im Freistaat aufmerksam machen und Lösungen zur Diskussion stellen. Der Sieger erhält 30.000 DM, die hälftig an den Bauträger sowie den Architekten gehen. Insgesamt nahmen 23 Architekturbüros mit 29 Arbeiten an dem Wettbewerb teil, 13 Büros davon kamen aus Thüringen. Auch dies sei ein Zeichen für die größer werdende Leistungsdichte bei den Thüringer Architekten, beim letzten Mal seien es gerade einmal sechs Thüringer Büros gewesen, die sich am Staatspreis beteiligt hätten, so das Ministerium abschließend.
Beurteilung durch die Jury:
Öffentlich kontrovers diskutierte Entwürfe sind oft die besten. Dies kann auch gelten für den Neubau des Bundesarbeitsgerichtes nach dem Entwurf von Gesine Weinmiller. Eine wichtige öffentliche Bauaufgabe hat hier eine ebenso bestechende wie herausfordernde Lösung gefunden.
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Die Grundidee des Entwurfes ist, das Gericht als „Monolith“ in einem großen Freiraum zu stellen, es dadurch einerseits als Pendant zur Festung Petersberg zu qualifizieren, andererseits als „Haus“ in einem Garten. Die extrem klare Rechteckfigur des Gebäudes lässt dieses selbst auch als „Festung“ erscheinen und verleiht damit dem Gebäude jene strenge Aura, welche der Autorität eines Gerichtes angemessen sein dürfte.
Es gehört zu den unbedingten Vorzügen des Entwurfes, dass dieser Charakter des Baues auf ganz moderne Weise und unter Verzicht auf jeden vordergründigen Symbolismus erreicht wird. Andererseits wird eben diese Strenge durch das romantische Element der umgebenden Garten-Natur gebrochen, zumal die gewollte Weiträumigkeit eine freie Annäherung zulässt.
Der Neubau des Bundesarbeitsgerichtes folgt somit jenem Doppelsinn von Abstraktion und Einfühlung, bei dem sich das Repräsentationsbedürfnis des Gerichtes mit der Offenheit zum Büger verbinden kann. Zu vermerken ist auch, dass die Landschaftsarchitektur ihrer Vermittlungsaufgabe zwischen Bauwerk und Park gut gerecht wird.
Insgesamt also erkennen wir eine eigenwillige, sehr gute städtebauliche Interpretation des Ortes in dieser zentralen Lage und in der Relation vor allem zur alten Zitadelle.
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Die innere Organisation des Gebäudes ist sehr klar und zeigt eine große Folgerichtigkeit. Aus dem Gebäudeblock sind zwei Innenhöfe geschnitten - ein Eingangshof, der auf das Betreten des Gerichtes vorbereitet, und in den Obergeschossen der Innenhof als Lesehof, um den sich die Bibliothek als „Gedächtnis“ des Gerichtes ordnet. Mittels der Höfe wird die gute Belichtung der Räume möglich und eine entsprechende Durchdringung von Innen- und Außenraum. Über das zentrale Foyer sind alle öffentlichen Bereiche des Gerichtes erschlossen.
Die Jury hebt die konsequente gestalterische Durcharbeitung sowohl der Fassade wie des Interieurs hervor. Es gelingt der Autorin sehr gut, den strengen Ductus der Gesamtanlage mit einer subtilen Variation des Materials und der Details zu verbinden. Dies zeigt sich zum Beispiel an der Fassade im Verhältnis der glatten, raffiniert gegliederten Pfosten-Riegel-Konstruktion aus Beton zu den Füllflächen aus Schiefer und satiniertem Glas, deren Rhythmus wechselt. Hinzu kommt die fast sophistisch zu nennende Anbringung von Texten des Grundgesetzes in Spiegelschrift auf den zufahrbaren Sonnenschutzgläsern der Büros - auf dass die Beamten sich jederzeit daran erinnern.
Der Neubau des Bundesarbeitsgerichtes kann in seiner klaren Tektonik und kompromisslosen Modernität als ein bemerkenswerter Beitrag zur zeitgenössischen Architektur gelesen werden.