Leitfaden zur Anwendung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Der VOF-Leitfaden wurde am 31. Mai 2005 mit Erlass im Landesbau der Staatlichen Hochbauverwaltung Thüringen als Arbeitshilfe eingeführt.
Der Leitfaden gilt für die Vergabe von Architekten- und Ingeneurleistungen, deren Auftragswert 200.000 Euro ohne Umsatzsteuer erreicht oder übersteigt. Die im VOF-Leitfaden zusammengefassten Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind praxisorientiert. Der Leitfaden soll sicherstellen, dass die VOF-Verfahren im Landesbau Thüringen einheitlich sowie qualifizierter und effektiver durchgeführt werden.
VOF-Leitfaden
Größe: 4,9 MB