Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

14.06.2013 13:38 Uhr

Staatlicher Hochbau

Seelenbindertmblv

 

Aufgaben

Die staatliche Hochbauverwaltung garantiert als fachkundiges Organ der öffentlichen Hand die ordnungsgemäße Erfüllung der im öffentlichen Interesse durchzuführenden staatlichen Bauaufgaben. Dementsprechend hat sie alle Aufgaben des staatlichen Bauens, insbesondere die der übergreifenden Koordinierung und Steuerung wahrzunehmen. Sie beteiligt dabei freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, bleibt jedoch - unbeschadet der Verantwortung der freiberuflich Tätigen für die ihnen übertragenen Leistungen - für die ordnungsgemäße Erfüllung der Bauaufgaben verantwortlich. Die Verantwortung der Bauverwaltung ist vor allem begründet durch die haushaltsrechtlichen Vorschriften.

Zu den Aufgaben der staatlichen Hochbauverwaltung gehören die Errichtung und Unterhaltung landes- und bundeseigener sowie - bei entsprechender Vertragsbindung - auch die Unterhaltung der durch das Land oder den Bund gemieteten oder gepachteten baulichen Anlagen, insbesondere:

  • Vorbereitung, Planung, Ausführung und Abrechnung von Großen und Kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Bauunterhaltungsarbeiten des Landes und des Bundes
  • Vollzug von Baumaßnahmen für den Landtag, die Staatskanzlei, den Rechnungshof, alle Landesministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Dienststellen sowie die Bundesministerien, insbesondere BMVg, BMVBW und BMF, die Bundesvermögensverwaltung und andere nutzende Behörden des Bundes,
  • Hochschul- und Hochschulklinikbau (auf Grund des beträchtlichen Volumens und wegen der Anteilsfinanzierung des Bundes im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) von besonderer Bedeutung)
  • Erledigung der dem Lande übertragenen Bauaufgaben des Bundes (Zivil und Militär)
  • Vorbereitung von Großen Baumaßnahmen in der Regel mittels Architektenwettbewerben
  • Zentrale Organisation aller Baumaßnahmen privatfinanzierter öffentlicher Infrastruktur
  • Amtshilfeninsbesondere baufachliche Beratung und Prüfung bei Bauten mit staatlichen Zuwendungen und Investitionshilfen des Landes, des Bundes oder Dritter, Wertermittlungen, Gutachten und baufachliche Beratungen der Bedarfsträger/Nutzer.

Die staatliche Hochbauverwaltung beschränkt sich dabei weitgehend auf die Projektmanagement- und Bauherrenaufgaben.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der staatlichen Hochbauverwaltung besteht für Angelegenheiten des staatlichen Hochbaus (Realisierung Landesbauten, Hochschulbauten einschließlich Hochschulkliniken, Bauten im Auftrag des Bundes Zivil und Militär) einschließlich Bau- und Betriebstechnik sowie betriebstechnischer Umweltschutz, ÖPP-Modelle, Ausbildung der Referendare Hochbau sowie Maschinen- und Elektrotechnik, Mitwirkung bei Angelegenheiten des Hochbaus mit staatlichen Zuwendungen, Schulbau und Schulbauförderung.

Organisation

Die staatliche Hochbauverwaltung ist im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) angesiedelt. Sie ist zweistufig organisiert.

Innerhalb der Abteilung 2 des TMBLV - Staatlicher Hochbau - werden in vier Referaten, welche die Aufgabenstruktur abbilden, alle ministeriellen Aufgaben wahrgenommen. Für die Durchführung der operativen Aufgaben ist das Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) zuständig. Im Landesamt bestehen die zwei Hochbauabteilungen in Erfurt und Gera sowie die Außenstellen Suhl, Sondershausen und Jena.

Anschrift

Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr
Abteilung 2
Städte- und Wohnungsbau, Staatlicher Hochbau,
Haus 2
Steigerstraße 24
99096 Erfurt

 

Links

Bauministerkonferenz

BMVBS

Architektenkammer

Ingenieurkammer

 



 


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