03.04.2013 14:09 Uhr

Allgemeine Hinweise und AGNB

Die ausführlichen Produktbeschreibungen finden Sie in der Rubrik  Geoinformation. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für den Vertrieb zuständigen  Ansprechpartner.

Kataloge (z.B. Gemarkungsschlüsselkatalog, Gemarkungskoordinatenkatalog und Lagebezeichnungskataloge) stehen im  GeoMIS.Thüringen  zum Download bereit.             

Das Geographische Informations-Zentrum (GIZ) des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) organisiert den Vertrieb der Produkte und Leistungen.

Analoge Topographische Karten und Sonderkarten (Wander- und Übersichtskarten) sowie Historische Karten können Sie außerdem im GIZ zu den Öffnungszeiten erwerben. Die Übersichten unterstützen Sie bei der Bestellung. Sie enthalten sowohl die Kartenbezeichnungen, die Fortführungshinweise, den Aktualitätsstand und die ISBN. Ebenso erhalten Sie analoge topographischen Karten und Sonderkarten auch über den örtlichen Buchhandel.

Das Landesluftbildarchiv ist speziell für den Vertrieb der Luftbilder und Orthophotos zuständig.

Anschrift

Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Geographisches Informations-Zentrum (GIZ)
Hohenwindenstraße 14
99086 Erfurt
Tel: +49 (0)361 37-83755 oder 83758
Fax: +49 (0)361 37-83759
info{at}tlvermgeo.thueringen{punkt}de

Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Landesluftbildarchiv
Hohenwindenstraße 13 a
99086 Erfurt
Tel: +49 (0)361 37-83450
Fax: +49 (0)361 37-83459
info{at}tlvermgeo.thueringen{punkt}de

 

Öffnungszeiten am Standort Erfurt

Montag, Mittwoch, Donnerstag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Deutsche Bahn: Bahnhof Erfurt-Nord (ca. 350 m)
Straßenbahnlinie 5, Haltestelle Grubenstraße (ca. 500 m)
Stadtbuslinie 9, Haltestelle Nordbahnhof (ca. 350 m)
 



Hinweis zum Vertrieb von Luftbildern und Orthophotos

Wegen der Fülle des Bestandes sowie der unterschiedlichen Qualität und Bildflugmaßstäbe der Luftbilder (Kriegsluftbilder der Alliierten, DDR-Befliegung, aktuelle Bildflüge) ist eine persönliche Beratung im Landesluftbildarchiv von Vorteil, da die Reproduktionen individuell für Sie angefertigt werden. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den Ansprechpartnern im Landesluftbildarchiv.

Die Anschriften und Telefonnummern der Katasterbereiche (Vertrieb von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster) erhalten Sie hier. In den Katasterbereichen können Sie ebenfalls Topographische Karten und Sonderkarten bestellen und dort abholen.

Die Anschriften der Gutachterausschüsse in Thüringen finden Sie auch unter www.gutachterausschuesse-th.de.
 



AGNB

Einen genauen Überblick über die zu beachtenden Regelungen bezüglich der angebotenen Produkte, Daten und Dienste geben Ihnen die „Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation des Freistaats Thüringen (TLVermGeo)" - AGNB, die hier vollständig veröffentlicht und als PDF-Dokument zum Download am Ende des Textes bereitgestellt werden. 

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation des Freistaats Thüringen (TLVermGeo)

1.         Geltungsbereich

1.1.      Lieferungen und Leistungen des TLVermGeo (nachfolgend: Lizenzgeber) sowie die Nutzung von Geobasisinformationen (nachfolgend: Daten), Geobasisdiensten (nachfolgend: Dienste) und sonstigen Produkten des Lizenzgebers erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer (nachfolgend: Lizenznehmer) vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden durch den Lizenzgeber nicht anerkannt.

1.2.      Eine Novellierung der AGNB einschließlich der Darstellung der Änderungen wird Vertragskunden unter Bezug auf § 308 Nr. 5 BGB per E-Mail mitgeteilt. Nach Ablauf einer Widerspruchsfrist von zwei Wochen gilt die novellierte AGNB-Fassung im Vertragsverhältnis als anerkannt (fingierte Zustimmung), es sei denn, der Vertragskunde macht von seinem Widerspruchsrecht fristgerecht Gebrauch.

2.         Rechtliche Hinweise

2.1.      Bei Bezug auf Gesetzestexte und andere rechtliche Quellen verstehen sich diese in der jeweils aktuellen gültigen Fassung. Für Gebührentatbestände gilt die Fassung jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistungserbringung bzw. Nutzung.

2.2.      Der Lizenzgeber besitzt alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten, Diensten und sonstigen Produkten. Insbesondere besitzt er die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273). Außerdem unterliegen die Daten, Dienste und sonstigen Produkte den Bestimmungen des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574). Jede Nutzung der Daten, Dienste und sonstigen Produkte durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise, die über die nachstehenden Bedingungen hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers zulässig. Zuwiderhandlungen können nach §§ 106 ff. UrhG und § 33 ThürVermGeoG geahndet werden.

2.3.      Der Lizenznehmer stellt bei der Nutzung von personenbezogenen Daten für die Datenübermittlung und die Datennutzung für den eigenen Bereich sicher, dass die Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit eingehalten werden. Überschussinformationen, die nicht der konkreten Aufgabenerfüllung beim Anwender dienen, gelten gemäß § 15 Abs. 1 Ziffer 2 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 2012 (GVBl. S. 27) als gesperrt; daher ist deren Verarbeitung und Nutzung unzulässig. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sowie die daraus resultierenden Arbeitsergebnisse vertraulich zu behandeln und nur für den in der Datenanforderung genannten Zweck zu verwenden. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung zu beachten und ihre Einhaltung zu überwachen. Bei Verdacht auf Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen oder bei wesentlichen Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung unterrichtet der Lizenzgeber den Landesbeauftragten für den Datenschutz.

2.4.      Der Lizenznehmer besitzt keine Berechtigung, die Daten des Liegenschaftskatasters für Arbeiten zu nutzen, die in irgendeiner Weise Grundstücksgrenzen und damit die Belange von Grundstückseigentümern und den Inhabern grundstücksgleicher Rechte berühren. Insbesondere die Grenzwiederherstellung, die Abmarkung von Grenzzeichen sowie deren Veränderung und Vorweisung von Grenzen an Grundstückseigentümer sind ausschließlich bei einer Vermessungsstelle nach § 17 Abs. 2 ThürVermGeoG zu beantragen bzw. von diesen auszuführen. Der Lizenzgeber berät den Lizenznehmer bei Fragen, die im Zusammenhang mit der Verwendung und Beurteilung der erhaltenen Daten des Liegenschaftskatasters entstehen. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Maße und Grenzpunktkoordinaten mit gewissen Toleranzen behaftet sind. Grenzpunktkoordinaten machen folglich das Aufsuchen und Überprüfen der Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit nicht überflüssig, da sie durch Aktualisierung verändert sein können bzw. lediglich ein Teil des Katasternachweises sind, der nur in seiner Gesamtheit die Grundstücksgrenzen festlegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn Gebäude in Nähe der Grundstücksgrenze zu errichten sind oder ein exakter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. In diesen Fällen ist die Feststellung der katastermäßigen Grenze durch eine Vermessungsstelle nach § 17 Abs. 2 ThürVermGeoG unumgänglich.

3.         Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Lizenzvereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Lizenzgeber oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Lizenzgeber zustande.

4.         Widerrufsrecht

4.1.      Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher, steht ihm bei Fernabsatzverträgen nach § 312d BGB ein Widerrufsrecht zu. Bei der Erbringung von Dienstleistungen gelten dafür die Bestimmungen in Nr. 13.1, bei der Lieferung von Waren jene in Nr. 13.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer sonstigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

5.         Versand und Datenübermittlung

5.1.      Der Versand von analogen Produkten und von Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften analogen Produkte auf den Besteller über.

5.2.      Das Eigentum an den Produkten und Daten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Lizenzgeber.

5.3.      Der Besteller ist verpflichtet, Sendungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Unrichtige oder unvollständige Sendungen oder sonstige offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Daten sind innerhalb von drei Monaten nach Erhalt zu prüfen. Versteckte Mängel sind umgehend nach ihrer Feststellung innerhalb eines Jahres nach Empfang der Lieferung zu reklamieren. Beanstandungen werden nur innerhalb dieser Fristen berücksichtigt.

5.4.      Ist der Besteller Verbraucher, hat er etwaige Mängel innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann er jedoch nur verlangen, wenn er den Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Lieferung angezeigt hat.

6.         Interne Nutzung

6.1.      Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche und mit Ausnahme der Nr. 8.1 nicht übertragbare Recht, die durch den Lizenzgeber bereitgestellten Daten, Dienste und sonstigen Produkte im internen Bereich des Lizenznehmers zu nutzen. Dazu zählen auch die Einstellung der Daten in ein lokales Netzwerk des Lizenznehmers für die vereinbarte Anzahl von Bildschirmarbeitsplätzen und die Vervielfältigung zum internen Gebrauch.

6.2.      Sofern die Nutzung der Daten, Dienste und sonstigen Produkte auf eine bestimmte Anzahl von Bildschirmarbeitsplätzen beschränkt ist, ist vor einer darüber hinausgehenden Nutzung die Einholung einer erweiterten Lizenz erforderlich. Als Bildschirmarbeitsplatz gilt jede technische Einheit, an denen die Daten (auch in umgearbeiteter Form), Dienste und sonstigen Produkte vom Lizenznehmer genutzt werden.

6.3.      Der Lizenznehmer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Daten, Dienste und sonstigen Produkte nehmen können und dass Beschäftigte des Lizenznehmers diese weder zu ihrem persönlichen Zweck nutzen noch Dritten zugänglich machen können. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber auf Verlangen Auskunft über die getroffenen Maßnahmen zu geben.

7.         Ausstellung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung

7.1.      Der Lizenznehmer darf die Daten – mit Ausnahme der personenbezogenen Daten – wie folgt im Rahmen einer internen Nutzung nach Nr. 6 gebührenfrei verwerten:

•           Veröffentlichung in Form von statischen Bildern im Internet, wenn der Zugang zur Internetseite kostenfrei möglich ist, die Daten je Website (Internet-Domain) einen Umfang von zehn statischen Bildern zu je maximal eine Mio. Pixel nicht überschreiten, die Geobasisdaten mit thematischen Informationen unlösbar verknüpft sind, die Geobasisdaten nicht zum Download zugänglich gemacht werden und eine Quellenangabe nach Nr. 7.2 als Link auf die Internetseite des Lizenzgebers erfolgt;

•           Nutzung der Daten und Dienste zu Unterrichtszwecken im Klassenverband oder in Kursen;

•           Nutzung der Daten und Dienste für die Gestaltung von Schautafeln für touristische Zwecke;

•           kostenfreie Weitergabe von max. 100 analogen Vervielfältigungen aus den Daten und Diensten bis zum Format DIN A3 jährlich;

•           Veröffentlichungen der Daten im Rahmen von Forschungsberichten und qualifizierenden Arbeiten (Diplomarbeiten, Bachelor- bzw. Masterarbeiten, Dissertationen, Facharbeiten und dgl.) bis zu einer Auflage von 100 kostenfrei abzugebenden Exemplaren und als kostenfrei in öffentlichen Netzen einzustellendes PDF-Dokument;

•           Präsentation der Daten und Dienste auf Ausstellungen und dgl., an denen der Lizenznehmer als Aussteller oder Veranstalter teilnimmt.

7.2.      Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung, Verbreitung sowie jeder Präsentation der Daten sowie bei jeder Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung oder Umgestaltung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist:

© GeoBasisDE / TLVermGeo

Optional kann das Jahr der letzten Datenbereitstellung ergänzt werden.

7.3.      Im Übrigen wird auf die Festlegungen unter Nr. 2.2 und insbesondere auf eine ggf. zu beantragende Genehmigungsnummer verwiesen.

8.         Beauftragung eines Auftragnehmers

8.1.      Die Weitergabe von Produkten und Daten an einen Auftragnehmer des Lizenznehmers ist zulässig, soweit und solange dies zur Nutzung nach Nr. 6 erforderlich ist.

8.2.      Im Fall der Weitergabe von Produkten und Daten an einen Auftragnehmer hat der Lizenznehmer diesen schriftlich zu verpflichten, die übernommenen Daten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall Dritten zugänglich zu machen sowie nach Erfüllung des Auftrags alle bei ihm verbliebenen Daten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien u. dgl. zu löschen.

8.3.      Bei der Weitergabe personenbezogener Daten hat sich der Lizenznehmer vor Auftragsauslösung von jedem Auftragnehmer nachweisen zu lassen, dass die von ihm eingesetzte Software datenschutzrechtlich geprüft und als geeignet befunden wurde.

8.4.      Im Falle der Nutzung von Diensten gelten die Absätze 8.1 und 8.2 entsprechend.

9.         Gebühren

9.1.      Die Bereitstellung und Nutzung der Daten, Dienste und sonstigen Produkte ist, soweit nicht anders geregelt, gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) vom 29. Januar 2010 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2012 (GVBl. S. 426). Der Lizenzgeber informiert den Lizenznehmer über Änderungen der einschlägigen Vorschriften rechtzeitig vor deren Inkrafttreten. Bei einer Erhöhung der Gebühren um mehr als 2 % steht dem Lizenznehmer bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ein besonderes Kündigungsrecht zu.

9.2.      Bei sonstigen Produkten, die dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen vom 2. September 2002 (BGBl. I S. 3448) unterliegen, sind die angegebenen Gebühren für Letztabnehmer verbindlich.

9.3.      Der Betrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Soweit in der Rechnung keine andere Frist festgelegt ist, ist die Forderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums zugunsten der angegebenen Bankverbindung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen sowie Mahnkosten erhoben werden.

Unmittelbar beim Lizenzgeber erworbene sonstige Produkte können direkt bei dessen örtlichen Zahlstellen bezahlt werden.

10.       Gewährleistung, Haftung

10.1.    Der Lizenzgeber stellt die Daten, Dienste und sonstigen Produkte mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Für die Daten, Dienste und Produkte gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität die durch den Lizenzgeber in Produktbeschreibungen oder ähnlichem zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Der Lizenzgeber macht geplante Änderungen betreffend die Bereitstellung der Daten, Dienste und Produkte möglichst frühzeitig vor deren Umsetzung in geeigneter Weise bekannt, soweit davon auszugehen ist, dass die Änderungen aus Sicht des Lizenznehmers nicht nur unerheblich sind. Die Frist zwischen der Bekanntmachung einer wesentlichen Änderung und deren Umsetzung beträgt in der Regel mindestens zwölf Monate.

10.2.    Für Sach- und Vermögensschäden, die dem Lizenznehmer durch die Nutzung der Daten, Dienste bzw. sonstigen Produkte oder den Ausfall der Dienste entstehen, haftet der Freistaat Thüringen nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Freistaats Thüringen; für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Lizenzgeber aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit; bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.3.    Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für die Übereinstimmung personenbezogener Daten mit dem Nachweis der Grundstücke im Grundbuch. Eigentümerangaben werden im Liegenschaftskataster nachrichtlich geführt.

10.4.    Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen für den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Daten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Lizenznehmer oder seiner Beschäftigten.

10.5.    Im Übrigen haften die Vertragspartner einander nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.       Speicherung von Kundendaten

Die Kontaktinformationen des Lizenznehmers dürfen vom Lizenzgeber elektronisch gespeichert und in Übereinstimmung mit dem ThürDSG verarbeitet werden. Bei Telediensten gilt das Telemediengesetz (TMG) vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179).

12.       Schlussbestimmungen

12.1.    Die Parteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser AGNB nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Parteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.

12.2.    Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen sind, oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Erfurt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.       Widerrufsbelehrung

13.1.    Bei der Erbringung von Dienstleistungen können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum BGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt.

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

13.2.    Bei der Lieferung von Waren können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum BGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt.

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht für die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z. B. Ausdrucke, Plots oder nach Kundenanforderung bereitgestellte Daten) und nicht für die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
 


  AGNB
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Urheber- und Schutzrechte

Die vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) herausgegebenen Produkte, Daten und Dienste sind gesetzlich geschützt. Deren Verwendung in digitaler oder in analoger Form ist ausschließlich zum privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Jede darüber hinausgehende Nutzung (z. B. Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet) ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Urheber der Produkte, Daten und Dienste zulässig und in der Regel kostenpflichtig.

Der Freistaat Thüringen besitzt alle Rechte an den von ihm hergestellten Geobasisdaten und sonstigen Produkten sowie den bereitgestellten Geodiensten.

Insbesondere besitzt er die
• Urheberrechte an den kartographischen Werken (§ 2 Abs. 1 Ziff. 7 sowie § 4 Urheberrechtsgesetz – UrhG),
• die Rechte an den Luftbildern (§ 72 UrhG),
• die Rechte als Datenbankhersteller (§ 87a–e UrhG) sowie
• die Schutzrechte an den Erzeugnissen der Landesvermessung (§ 2 Abs. 4 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz –ThürVermGeoG)

 und des Liegenschaftskatasters (§ 18 ThürVermGeoG).

Gewährleistung

Das TLVermGeo stellt die Produkte, Daten und Dienste mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Das TLVermGeo übernimmt jedoch keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der Produkte, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste.

Sonderanfertigungen

Auf Antrag werden durch das TLVermGeo Sonderanfertigungen nach Kundenspezifikation hergestellt (z. B. Luftbilder, Ausdrucke, Plots oder nach Kundenanforderung bereitgestellte Daten).