05.12.2012 09:15 Uhr

Häufige Fragen zur Fahrsicherheit

Wie fahre ich auf schnee- oder eisglatter Straße richtig?

Bei Glätte „gefühlvoll“ fahren - abruptes Brems-, Schalt- und Lenkmanöver vermeiden. Dadurch könnte das Auto instabil werden und ins Schleudern geraten. Bei Bergabfahrten im Schnee die Bremswirkung der niedrigen Gänge nutzen. – Aber Vorsicht: Sanft einkuppeln, sonst blockieren die Antriebsräder. Bei extremer Glätte im zweiten Gang anfahren und sanft Gas geben.

Wie verhält man sich in Staus bei winterlichen Straßenverhältnissen?

Wie in allen Staus: Tempo drosseln, Warnblickanlage anschalten, eine Gasse für Streu- und Rettungsfahrzeuge bilden.

Pkw´s auf verschneiter Straße bei Dunkelheit

Müssen vereiste Scheiben völlig frei gekratzt werden oder reichen „Gucklöcher“ für den Fahrer?

Die Heckscheibe vom Auto darf zugefroren bleiben, wenn man zwei freie Außenspiegel hat. Die übrigen Scheiben am Wagen müssen vor Fahrtbeginn von Eis befreit werden und dürfen bei der Abfahrt nicht beschlagen sein. Wer nur ein kleines Loch freikratzt und losfährt, riskiert seinen Kaskoversicherungsschutz bei einem Unfall.

Eine junge Frau beim freikratzen der Frontscheibe

Gelten zugeschneite Verkehrszeichen?

Verkehrszeichen und Lichtanlagen sind unwirksam, wenn sie durch Eis und Schnee verdeckt sind. Ausnahme: Vorfahrt und Stoppschilder. Sie sind an ihrer Form zu erkennen.

Räumfahrzeug beim beräumen der Autobahn

Müssen Autofahrer bei Schneefall das Abblendlicht einschalten?

Bei erheblicher Sichtbehinderung, z.B. durch Schneefall, ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Wer bei erheblicher Sichtbehinderung ohne Abblendlicht unterwegs ist, zahlt innerorts bis zu 35 Euro, außerorts sind es 40 Euro und drei Punkte (§§ 17, 49 StVO). Nebelschlussleuchten sind bei Schneefall nicht zugelassen.