Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umsetzung der WRRL beruht in Thüringen auf den drei Säulen:
- Information der Öffentlichkeit
- aktive Beteiligung interessierter Stellen und
- Anhörung der Öffentlichkeit
Die Information der Öffentlichkeit erfolgt in Thüringen beispielsweise über die Informationsbriefe zur WRRL, über eine Ausstellung mit verschiedenen Ausstellungstafeln über das Internetportal WasserBLIcK und über diesen Internetauftritt. Darüber hinaus finden auch in unregelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen für Thüringen oder für die Flussgebiete statt.
Die aktive Beteiligung interessierter Stellen erfolgt auf der Landesebene in Form des Thüringer Gewässerbeirates, der beim TMLFUN eingerichtet wurde. In den Regionen erfolgt die Beteiligung über die flussgebietsbezogenen Gewässerforen. Daneben finden auch Gespräche mit Institutionen und Verbänden statt, die nicht unmittelbar in einem der genannten Gremien vertreten sind.
Bei den wesentlichen Arbeitsschritten ist nach § 33 ThürWG eine Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Anhörung vorgesehen.
Drei Jahre vor In-Kraft-Treten des Bewirtschaftungsplans (erstmalig im Jahre 2006) ist ein Zeitplan und ein Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Plans zu veröffentlichen. Zwei Jahre vor In-Kraft-Treten des Bewirtschaftungsplans (erstmalig im Jahre 2007) ist ein vorläufiger Überblick über die für das Einzugsgebiet festgestellten wichtigen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen zu geben. Schließlich sind ein Jahr vor In-Kraft-Treten des Bewirtschaftungsplans (erstmalig im Jahre 2008) die Entwürfe des Plans für das Einzugsgebiet zu veröffentlichen. Zu diesen drei maßgeblichen Schritten ist jeweils die Öffentlichkeit anzuhören, die jeweils in einer 6-monatigen Frist eine Stellungnahme abgeben kann.