Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen
Im Freistaat Thüringen verfügen heute rund 71 Prozent der Bürger über eine den rechtlichen Vorgaben genügende Abwasserentsorgung. Andererseits wird das Abwasser von rund 650.000 Bürgern immer noch nach unzureichender Behandlung in desolaten Kleinkläranlagen in die Gewässer eingeleitet. Diese Einleitungen verursachen einen Anteil von 82 Prozent der Gewässerbelastungen aus kommunalen Einleitungen.
Vor allem in weitläufig besiedelten ländlichen Gebieten sind oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich zu errichten. Hier können insbesondere Kleinkläranlagen als Ergänzung oder Alternative zur öffentlichen Abwasserentsorgung angesehen werden.
Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers, die für einen täglichen Abwasseranfall von nicht mehr als acht Kubikmeter und 50 Einwohnerwerte bemessen sind.
Mit der Förderung von Kleinkläranlagen unterstützt der Freistaat Thüringen die Anpassung der Kleinkläranlagen an den Stand der Technik derjenigen Grundstücksbesitzer, deren Grundstücke in den nächsten 15 Jahren nicht oder dauerhaft nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen werden.