07.01.2013 11:01 Uhr

Luftreinhaltung

Luft als Lebensgrundlage

Zu den wichtigsten Grundlagen des Lebens auf unserer Erde zählt saubere, schadstofffreie Luft. Sie so sauber wie möglich zu halten, ist daher eine vordringliche und aktuelle Aufgabe, aber keine neue Problematik.
Seit Entstehung der Erde wird die lebenswichtige Lufthülle durch zahlreiche Stoffe, die durch Verwitterungsvorgänge, Vulkantätigkeiten u. a. freigesetzt werden, „verunreinigt“. Das Leben auf der Erde wurde aber durch diese „natürlichen" Luftverunreinigungen nie ernstlich gefährdet. Menschliche Tätigkeiten trugen allerdings, besonders verstärkt mit der Industrialisierung, zunehmend zum Eintrag von Schadstoffen in die Umgebungs-/Atemluft bei.

Schutz vor Luftverunreinigungen

Die Luftverunreinigung durch den Menschen hat bereits eine lange Geschichte, deren Folgen in den letzten Jahrzehnten immer deutlicher zutage traten. Frühe Ursachen waren u. a. Heizungsabgase. Neben der zunächst lokalen Luftverschmutzung nahm mit der Entwicklung von Industrie, Wirtschaft und Verkehr die Schadstoffbelastung auf dem gesamten europäischen Kontinent rapide zu.

Die Luftverunreinigung führte zu einer ernstzunehmenden Gefahr für die Biosphäre, insbesondere auch für die Gesundheit der Menschen.
Bereits 1974 hat der Deutsche Bundestag zu dem Zweck, "...Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen ... zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen ... " das Bundes-Immissionsschutzgesetz verabschiedet.

Zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt wurde auch seitens der Europäischen Union der Luftreinhaltepolitik eine entsprechende Priorität eingeräumt. Richtlinien mit hohen Anforderungen an Emissionsminderungen, Verbesserungen von Kraftstoffen und vor allem zur Erreichung langfristiger Luftqualitätsziele zur Verbesserung der Luftqualität wurden erlassen. Die EU-Luftqualitätsrichtlinien (EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualität und dazu die 1. bis 4. Tochterrichtlinie mit Festlegung von Grenz-, Leit- und Zielwerten) sollen das Vorhaben, eine dem Menschen und seiner Umwelt zuträgliche Luftbeschaffenheit zu sichern, gewährleisten. Die Länder sind zur Überwachung der Luftschadstoffsituation verpflichtet und haben die Einhaltung bestimmter Immissionsgrenzwerte für die genannten Luftschadstoffe sicherzustellen.
Bei der Überschreitung bzw. der Gefahr der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten sind Luftreinhaltepläne/ Aktionspläne, mit dem Ziel der Einhaltung der Grenzwerte zu erstellen. Hierfür ist in Thüringen das Landesverwaltungsamt zuständig.

Luft Jena
Messfahrzeug

Luftschadstoffsituation in Thüringen

Zuständige Stelle für die Beurteilung der Luftqualität und die Information der Öffentlichkeit dazu ist in Thüringen die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) (Internetadresse: http://www.tlug-jena.de/luftaktuell/index.html).
Die Untersuchungsergebnisse des Thüringer Immissionsmessnetzes zeigen, dass der zunehmende Straßenverkehr sich inzwischen, besonders in dicht besiedelten Gebieten, zum Hauptschadstoffemittenten entwickelte. Der Schwerpunkt wird in Thüringen, wie auch in ganz Europa, künftig in der Verringerung der verkehrsbezogenen Luftschadstoffemissionen, insbesondere Stickstoffdioxid- und Staubpartikelbelastung (PM10, PM2,5) liegen.

Maßnahmen zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung / Luftreinhalteplanung

Die Luftqualität hat sich durch emissionsmindernde Maßnahmen seit Beginn der 90er Jahre besonders hinsichtlich des Schwefeldioxids, der Stickoxide und der Summe der Schwebstäube wesentlich verbessert. Die flächendeckende Beurteilung der Luftschadstoffbelastung nach den strengeren Anforderungen der Europäischen Luftqualitätsrichtlinien zeigte, dass in Thüringen, wie auch in anderen Bundesländern, Überschreitungen der ab dem Jahr 2005 bzw. 2010 geltenden Grenzwerte möglich sind. Dies betrifft vor allem Schadstoffe aus Verkehrsemissionen (feine Partikelstäube und Stickstoffdioxid).
In Thüringen wurde seit dem Jahr 2002 die Anzahl der zulässigen Überschreitungen des 24-Stunden-Wertes für Partikelstaub (PM10) an der Messstation Erfurt-Bergstraße überschritten. In weiteren Städten, so vor allem Weimar, Jena, Gera, kann dieser Wert in ungünstigen Jahren nach gegenwärtiger Einschätzung überschritten werden. Dies erfordert die Erarbeitung entsprechender Minderungspläne (Luftreinhaltepläne/ Aktionspläne s. a.: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/umwelt/immissionsschutz_strahlenschutz/lrp/content.html), die künftig die Einhaltung der Grenzwerte gewährleisten sollen.