Novellierte IVU-Richtlinie
Novelle der Richtlinie 2008/1/EU über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie)
Am 17. Dezember 2010 wurde die novellierte IVU-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist am 06. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten der EU haben zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Mit der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht stehen umfangreiche Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einschließlich einiger seiner Verordnungen an. Weiterhin sind auch andere Umweltbereiche wie Wasser, Boden und die Kreislauf- und Abfallwirtschaft von dieser Umsetzung betroffen.
Die neue Richtlinie über Industrieemissionen fasst die derzeit geltenden Europäischen Richtlinien:
- 2008/1/EG (IVU-Richtlinie)
- 1999/13/EG (Lösemittel-Richtlinie)
- 2000/76/EG (Abfallverbrennungs-Richtline)
- 2001/80/EG (Großfeuerungsanlagen-Richtlinie)
- 78/176/EWG, 82/883/EWG, 92/112/EWG (Titanoxid-Richtlinien)
in einer Richtline zusammen.
Im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage ergeben sich mit der Novellierung nachfolgende Änderungen:
- Einbeziehung weiterer Kategorien von Tätigkeiten;
- Verschärfung von Emissionsgrenzwerten für Abfallverbrennungs- und Großfeuerungsanlagen (Übergangsfristen);
- strengere Anwendung der „Besten Verfügbaren Techniken (BVT)“ bei der Genehmigung von Anlagen;
- Anpassung von Genehmigungsauflage innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Erscheinen neuer BVT-Merkblätter;
- Verbesserter Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen;
- Verschärfung der grundwasser- und bodenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere Sanierung;
- konkrete Vorgaben zur Inspektion von Anlagen.
Gesetzestext im Portal EU-Recht
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