GHS (CLP)-Verordnung – das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe
Die
EG-Verordnung Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen trat am 20.01.2009 in Kraft.
Mit dieser Verordnung wird das so genannte „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals" (GHS) der Vereinten Nationen in EU-Recht überführt. Mit GHS wird die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen langfristig in allen Ländern der Erde vereinheitlicht. Auffälligste Veränderung für die Praxis sind die neuen GHS-Gefahrenpiktogramme, die die vertrauten Gefahrensymbole ablösen.
Übergangsfristen für die Umstellung auf das GHS-System
In erster Linie richtet sich die GHS-Verordnung an die Inverkehrbringer von Chemikalien, die langfristig gefährliche Chemikalien nach dem neuen GHS-System einstufen und kennzeichnen müssen. Für die Umstellung auf das neue System sind folgende Übergangsfristen vorgesehen: Stoffe müssen bis spätestens 01.12.2010 und Gemische bis spätestens 01.06.2015 eingestuft und gekennzeichnet werden.
Auf freiwilliger Basis können Inverkehrbringer die neuen GHS-Symbole jedoch schon früher auf der Verpackung anbringen!