Zuständige Behörden
Zuständige Behörden zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem BBodSchG und dem untergesetzlichen Regelwerk sind nach § 11 ThürBodSchG, geändert durch Artikel 16 des Thüringer Haushaltbegleitgesetzes 2008/2009 vom 20.12.2007 (GVBl. S. 267), seit dem 1. Mai 2008 die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörde.
Abweichend davon ist bei eigener Betroffenheit oder Beteiligungsverhältnissen von Landkreisen oder kreisfreien Städten an Vollzugsmaßnahmen das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Bodenschutzbehörde zuständige Behörde. Eine weitere Sonderregelung gilt nach Artikel 7 der Thüringer Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung vom 06.04.2008 (GVBl. S. 78) für altlastenverdächtige Flächen und Altlasten des Sanierungsgebietes „Ehemaliges Teerverarbeitungswerk Rositz“. Zuständige Behörde hierfür ist ebenfalls das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Bodenschutzbehörde.